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A
Abänderungsklage
ist eine prozessuale Gestaltungsklage, durch die eine erneute Entscheidung
über künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen
(wie etwa Unterhalt) erreicht werden soll, weil sich die zugrundeliegenden
Verhältnisse (zum Beispiel die Lebenshaltungskosten) wesentlich
geändert haben. Es wird hier ausnahmsweise die Rechtskraft eines
früheren Urteils für die Zeit nach Klageerhebung beseitigt.
Die Abänderungsklage kann sowohl vom Gläubiger (zwecks Erhöhung
der Leistungspflicht) als auch vom Schuldner (zwecks Herabsetzung
der Leistung) erhoben werden. Sonderregelungen bestehen für die
Abänderung von Unterhaltstiteln minderjähriger Kinder.
Abfindung
ist eine einmalige Gegenleistung für die Aufgabe eines Rechts,
die in der Regel in Geld geleistet wird. In der Regel können
Abfindungen nur frei vereinbart, aber nicht verlangt werden, eine
Ausnahme stellen §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz
dar.
Abdingbar
nennt man solche gesetzlichen Regelungen, von denen durch Vereinbarung
der Parteien abgewichen werden kann. Abdingbare Rechtssätze
können also von den Parteien des Rechtsverhältnisses geändert
oder ganz ausgeschlossen werden. Man spricht insoweit auch von "dispositivem"
Recht im Gegensatz zu „zwingendem“ Recht.
Abgabenordnung
(AO) regelt die allgemeinen, für alle Steuern geltenden Grundsätze
der Besteuerung.
Abkömmlinge
sind die direkten Nachkommen eines Menschen (Kinder, Enkel, etc.);
auch das nichteheliche Kind gehört hierzu. Bedeutsam ist dies
insbesondere im Erbrecht (z.B. wegen des Pflichtteilsrechts), im
Familienrecht (wegen der Unterhaltspflicht gegenüber Verwandten)
sowie im Steuerrecht (wegen Schenkungs- und Erbschaftssteuer).
Abstraktionsprinzip
nennt man die im bürgerlichen Recht bestehende Unabhängigkeit
zwischen schuldrechtlichem (verpflichtenden) Grundgeschäft
und sachenrechtlichem (dinglichem) Erfüllungsgeschäft.
Das dingliche Erfüllungsgeschäft (i.d.R. die Übereignung
einer Sache zu Eigentum) ist vom Grundgeschäft losgelöst
und kommt deshalb u.U. selbst dann rechtswirksam zustande, wenn
kein oder ein fehlerhaftes schuldrechtliches Grundgeschäft
zugrunde liegt.
Abtretung
(Zession) ist die Übertragung einer Forderung vom bisherigen
Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar)
durch einen Vertrag ohne Mitwirkung des Schuldners. Die Einhaltung
einer bestimmten Form ist normalerweise nicht vorgeschrieben. Durch
die Abtretung tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen
Gläubigers und übernimmt dessen Rechte.
Abzahlungsgeschäft
ist ein auf bewegliche Sachen gerichteter Kauf- oder Werklieferungsvertrag,
bei dem die Kaufpreiszahlung in Raten erbracht werden soll; von
Raten spricht man, wenn nach Übergabe (Lieferung) der Sache
noch mindestens zwei Teilzahlungen fällig werden. Besonders
geregelt sind Abzahlungsgeschäfte im Verbraucherkreditgesetz,
das seit 01.01.1991 an die Stelle des bis dahin gültigen Gesetzes
betreffend die Abzahlungsgeschäfte getreten ist. Der vom Gesetz
beabsichtigte Schutz des Abzahlungskäufers wird durch strenge
Vorschriften über Form und inhaltliche Ausgestaltung des Vertrages
sowie durch ein außerordentliches Widerrufsrecht verwirklicht.
Weitreichende Schutzvorschriften betreffen außerdem den Versandhandel
sowie Kauf- und Kreditverträge, wenn sie als wirtschaftliche
Einheit zu sehen sind (sog. Abzahlungskredit und finanzierter Abzahlungskauf).
Adhäsionsverfahren.
Die Strafprozessordnung sieht die Möglichkeit vor, im Strafverfahren
gegen den Beschuldigten oder Angeklagten gleichzeitig die zivilrechtliche
Entschädigung des Verletzten zu regeln. In der Praxis wird
hiervon nur selten Gebrauch gemacht.
Änderungskündigung
ist eine bedingte Kündigung, mit der der Kündigende
eine Änderung der Vertragsbedingungen zu seinen Gunsten erstrebt.
Sie hat besondere Bedeutung im Arbeitsrecht: das alte Arbeitsverhältnis
wird gekündigt, eine neues zu geänderten Bedingungen zugleich
angeboten. Im Arbeitsrecht unterliegt sie dem Kündigungsschutz
für Arbeitnehmer.
Aktiengesellschaft
ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
(Juristische Person). Den Gläubigern der Gesellschaft haftet
nur das Gesellschaftsvermögen, nicht die Aktionäre persönlich.
Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die von ihrem
Mitgliederbestand unabhängig ist. Die maßgeblichen Vorschriften
über die Aktiengesellschaft sind im Aktiengesetz enthalten.
Zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist erforderlich, dass
eine Satzung (Gesellschaftsvertrag) aufgestellt wird, das Grundkapital
muss mindestens € 50.000,-- betragen und die Gesellschaft muss
in das Handelsregister eingetragen werden
Aktivlegitimation
ist die Berechtigung zur Erhebung gerade dieser Klage. Sie ist
von der Passivlegitimation (wurde der oder die Richtige verklagt?)
und der Prozessführungsbefugnis (darf ich überhaupt klagen?)
zu unterscheiden. Ohne Aktivlegitimation ist die Klage unbegründet.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (das sog. Kleingedruckte) sind Bedingungen
eines Vertrages, die eine Seite (der Verwender ) für eine Vielzahl
von Anwendungsfällen vorformuliert hat und deren Hinnahme er
von der anderen Seite verlangt. Allgemeine Geschäftsbedingungen
müssen bei Abschluss des Vertrages der anderen Seite entweder
vorgelegen haben oder von ihr nach entsprechendem Hinweis ohne Schwierigkeiten
einsehbar gewesen sein. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen
keine überraschenden Regelungen enthalten. Abreden, die im
Einzelfall getroffen worden sind, gehen stets vor. Unwirksam sind
neben bestimmten, nunmehr in §§ 305 ff BGB ausdrücklich
genannten Klauseln alle Regelungen, welche die andere Seite
unangemessen benachteiligen oder die von gesetzlich vorgegebenen
Modellen – etwa der Gewährleistungsregelung beim Kauf – zu
weit abweichen.
Allgemeinverbindlichkeit
bedeutet zwingende Verbindlichkeit einer Bestimmung (z.B. eines
Gesetzes) für jedermann. Im Arbeitsrecht kann auf Antrag einer
Tarifvertragspartei nach dem Tarifvertragsgesetz der Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung einen Tarifvertrag im Einvernehmen
mit einem von den Tarif-vertragsparteien paritätisch besetzten
Ausschuss für allgemeinverbindlich erklären. Die Erklärung
bewirkt, dass der normative Teil des Tarifvertrages dann auch die
nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfasst und nunmehr
wie ein Gesetz gilt
Altersversorgung,
betriebliche ist eine vom Arbeitgeber freiwillig finanzierte
Altersversorgung eines Arbeitnehmers, die zu dessen Rente aus der
Sozialversicherung (in der Regel ohne gegenseitige Anrechnung) hinzutritt.
Einzelheiten sind im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
(BetrAVG) geregelt.
Amtshaftung
ist die Haftung des Staates und seiner Beamten. Von Bedeutung
ist in diesem Zusammenhang, ob der Beamte hoheitlich oder privatrechtlich
gehandelt hat. Im hoheitlichen Bereich haftet der Staat anstelle
des Amtsinhabers, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 839 BGB
und die Voraussetzungen des Art. 34 GG gegeben sind. Bei privatrechtlichem
Handeln tritt dagegen eine Staatshaftung nach Art.34 GG nicht ein,
hier haftet der Beamte selbst.
[Index]
Analogie
bedeutet, dass ein vom Gesetz nicht erfasster Tatbestand genauso
wie ein ähnlicher, im Gesetz geregelter behandelt wird.
Anderkonto
ist ein Konto, das der Kontoinhaber als Treuhänder für
eine andere Person unterhält. Anderkonten kommen in der Praxis
vor allem bei Rechtsanwälten oder Notaren vor.
Anerkenntnis
ist im Zivilprozess die Erklärung des Beklagten an das Gericht,
dass der vom Kläger geltend gemachte prozessuale Anspruch besteht.
Ein Anerkenntnis führt regelmäßig zu einem Anerkenntnisurteil.
Außerhalb eines Prozesses entspricht dies dem Schuldanerkenntnis.
Anerkenntnisurteil
ist ein Urteil, das gegen den Beklagten aufgrund seines prozessualen
Anerkenntnisses ergeht. Vor Erlass werden nur die Prozessvoraussetzungen,
nicht aber die Schlüssigkeit und Begründetheit des Klagevorbringens
geprüft.
Anfechtung
von Willenserklärungen. Wenn bei Abgabe einer Willenserklärung
Mängel vorlagen, kann die Wirkung dieser Erklärung durch
Anfechtung nachträglich wieder beseitigt werden. Als Anfechtungsgründe
kommen Irrtum, Falschübermittlung, arglistige Täuschung
und Drohung in Betracht. Die Anfechtung muss in der Regel „unverzüglich“,
d.h. ohne schuldhaftes Zögern (Irrtumsanfechtung), spätestens
aber binnen eines Jahres (bei Täuschung oder Drohung) dem Anfechtungsgegner
gegenüber erklärt werden. Nach § 142 BGB ist das
Rechtsgeschäft nach wirksamer Anfechtung als von Anfang an
nichtig anzusehen. Bei einer Anfechtung wegen Irtums muss der Anfechtende
dem Gegner allerdings dessen entstandenen Vertrauensschaden ersetzen.
Annahmeverzug
ist gegeben, wenn der Gläubiger die Erfüllung des
Schuldverhältnisses durch den Schuldner verhindert, insbesondere
durch Unterlassen einer notwendigen Mitwirkung, wie der Verweigerung
der Annahme der vom Schuldner angebotenen Leistung, §§
293 ff. BGB.
Anscheinsbeweis
(prima-facie-Beweis) ist möglich bei typischen Geschehensabläufen.
Steht ein Sachverhalt fest, der nach aller Lebenserfahrung auf einen
bestimmten Geschehensablauf hinweist, kann dieser Ablauf als bewiesen
angesehen werden. Es kann also von einer feststehenden Ursache auf
einen bestimmten Erfolg oder auch von einem feststehenden Erfolg
auf eine bestimmte Ursache geschlossen werden. Der Beweis des ersten
Anscheins führt jedoch nicht zu einer Umkehr der Beweislast,
sondern stellt nur eine Beweiserleichterung dar. Der Gegner kann
seinerseits konkrete Tatsachen vortragen und beweisen, aus denen
sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufes
ergibt. Ist der Anscheinsbeweis vom Gegner auf diese Weise erschüttert
worden, muss die beweisbelastete Partei (wieder) den vollen Beweis
erbringen.
Anscheinsvollmacht
ist gegeben, wenn der Vertretene das Handeln seines angeblichen
Vertreters nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt
hätte erkennen und verhindern können, und wenn der Geschäftsgegner
nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene dulde und
billige das Handeln seines angeblichen Vertreters. Unter diesen
Vorsaussetzungen wird der angeblich Vertretene wirksam verpflichtet.
Anwaltsprozess
ist ein Prozess, in dem sich die Parteien durch einen bei dem Prozessgericht
zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Nur der
bevollmächtigte Rechtsanwalt kann Prozesshandlungen wirksam
vornehmen; nehmen die Parteien hier selbst eine Prozesshandlung
vor, ist diese unwirksam. Im Zivilprozess besteht Anwaltszwang bei
Verfahren vor den Landgerichten und allen Gerichten höherer
Rechtszüge. Vor den Amtsgerichten ist Anwaltszwang nur ausnahmsweise
bei bestimmten Familiensachen gegeben.
Arbeitgeberanteil
ist der Teil des Beitrags zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung,
den der Arbeitgeber für einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer
aufzubringen hat. Der Anteil beträgt in der Krankenversicherung,
der Pflegeversicherung, der Arbeitslosenversicherung und in der
Rentenversicherung 50 v.H. der gesamten Sozialversicherungsbeiträge.
Die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmer.
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Arbeitnehmererfindung
ist eine Erfindung, die ein Arbeitnehmer während seines Arbeitsverhältnisses
(auch während der Freizeit) gemacht hat, die aber mit der betrieblichen
Arbeit des Erfinders zusammenhängt. Eine derartige Erfindung
kann vom Arbeitgeber gegen Vergütung in Anspruch genommen werden.
Besteht über die Höhe einer vom Arbeitnehmer beanspruchten
Erfindungsvergütung Streit, dann kann eine Schiedsstelle beim
Patentamt in München angerufen werden.
Arbeitskampf
sind kollektive Maßnahmen der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite,
die auf die Störung der Arbeitsbeziehungen gerichtet sind,
um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Die wichtigsten Formen des
Arbeitskampfes sind der Streik und die Aussperrung.
Arbeitslosengeld
ist eine der auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (früher
des Arbeitsförderungsgesetzes) gewährte Geldleistung.
Voraussetzung hierfür ist v.a. die Erfüllung einer Anwartschaft,
d.h. der Versicherte muss i.d.R. innerhalb einer Rahmenfrist von
3 Jahren mindestens 360 Tage in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
gestanden haben. Die Auszahlung setzt einen Antrag des Arbeitslosen
beim Arbeitsamt voraus sowie seine Bereitschaft und Fähigkeit,
eine Beschäftigung unter den üblichen Arbeitsmarktbedingungen
auszuüben. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist von dem
bisher bezogenen Nettoarbeitsentgelt abhängig (derzeit 60 %,
für Arbeitslose mit mindestens einem Kind 67 %). Der Bezug
ist zeitlich befristet, die Dauer richtet sich nach der Länge
des Beschäftigungsverhältnisses und dem Alter des Arbeitslosen.
Hat der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit selbst zu vertreten, etwa
durch eine Kündigung, dann wird i.d.R. eine Sperrfrist verhängt,
in der kein Arbeitslosengeld bezahlt wird. Ferner wird die Bezugsdauer
in der Regel gekürzt.
Arbeitslosenhilfe
erhält, wer arbeitslos ist, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
steht und die zur Gewährung von Arbeitslosengeld erforderliche
Anwartschaft nicht besitzt oder überschritten hat. Außerdem
muss der Antragsteller – wie bei der Sozialhilfe - bedürftig
sein, d.h. er muss außerstande sein, sich und seine Familie
angemessen zu unterhalten. Einkünfte anderer Art sind bei der
Prüfung der Bedürftigkeit zu berücksichtigen. Schließlich
ist i.d.R. Voraussetzung, dass der Betreffende innerhalb des letzten
Jahres mindestens 150 Kalendertage in einem versicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnis gestanden hat. Die Höhe
der Arbeitslosenhilfe ist abhängig von dem zuletzt bezogenen
durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt. Sie beträgt derzeit
53 %, für Arbeitslose mit mindestens einem Kind 57 % des Arbeitsentgelts.
Arbeitsunfähigkeit.
Kann ein Arbeitnehmer wegen Erkrankung seine Arbeitspflicht
nicht erfüllen, dann hat er die Arbeitsunfähigkeit dem
Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Es wird als ausreichend
angesehen, wenn die Anzeige am 1. Tag bis 11.00 Uhr erfolgt. Spezielle
Regelungen können sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage,
muss vom Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt
werden, will dieser Entgeltfortzahlung beanspruchen. Die wiederholte
Verletzung der Benachrichtigungspflicht kann, nach Abmahnung durch
den Arbeitgeber, eine Kündigung rechtfertigen. In der Kranken-
und Unfallversicherung ist die Arbeitsunfähigkeit Voraussetzung
für den Anspruch auf Krankengeld- bzw. Verletztengeld.
Arbeitsunfall
ist eine der Voraussetzungen für die Gewährung von
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Arbeitsunfall
liegt vor , wenn eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt
wird, bei der ein Unfall, also ein plötzliches, nicht voraussehbares
Ereignis mit der Folge eines Körperschadens eintritt. Dem Arbeitsunfall
ist der Wegeunfall gleichgestellt; hierunter ist ein Unfall zu verstehen,
der sich auf dem Weg (ohne Umweg) zur oder von der Arbeit ereignet.
Im versicherungsrechtlichen Sinne sind auch Unfälle von Kindern
in Kindergärten, von Schülern in Schulen und von Studenten
in Hochschulen als Arbeitsunfälle anzusehen.
Arglistige
Täuschung im Sinne des § 123 BGB ist jedes Verhalten,
das beim Geschäftsgegner einen Irrtum erzeugt oder unterhält,
und bei dem der Täuschende weiß oder in Kauf nimmt, dass
er durch seine Täuschung die Willensentschließung des
anderen beeinflusst.
Arrest
ist im Zivilprozess ein summarisches Eilverfahren, das die spätere
Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder eines Anspruchs,
der in eine Geldforderung übergehen kann (Arrestanspruch),
sichern soll. Der in der Praxis am häufigsten vorkommende Fall
ist der dingliche Arrest, der in das Vermögen des Schuldners
vollzogen wird. Der persönliche Arrest, bei dem in die persönliche
Freiheit des Schuldners eingegriffen wird (bis hin zur Haft), ist
nur als letzte Maßnahme zulässig, wenn andere Mittel
zur Sicherung nicht ausreichen.
Auflassung
ist die zur Übertragung des Eigentums an Grundstücken
nach § 873 BGB erforderliche dingliche Einigung zwischen Veräußerer
und Erwerber. Sie muss nach § 925 BGB bei gleichzeitiger Anwesenheit
beider Teile vor einer zuständigen Stelle (regelmäßig
vor dem Notar) erklärt werden.
Auflassungsvormerkung
ist die zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums
an einem Grundstück gerichtete, rangwahrende Eintragung im
Grundbuch, § 883 BGB.
Aufrechnung
ist ein einseitiges, dingliches Rechtsgeschäft, bei dem
zwei sich gegenüberstehende Forderungen wechselseitig getilgt
werden. Nach § 389 BGB gelten bei einer wirksamen Aufrechnung
die Forderungen in der Höhe, in der sie sich decken, rückwirkend
als in dem Zeitpunkt erloschen, in dem sich die Forderungen erstmals
aufrechenbar gegenüberstanden. Voraussetzung für eine
Aufrechnung ist neben einer Aufrechnungserklärung, dass beide
Parteien einander Leistungen schulden, die ihrem Gegenstand nach
gleichartig sind, dass die Forderung des Aufrechnenden wirksam und
fällig und die Forderung des Gegners zumindest erfüllbar
ist.
Aufsichtspflicht
ist die Verpflichtung einer Person, eine andere Person (meist Kinder)
im erforderlichen Umfang zu beaufsichtigen. Eine Verletzung dieser
Pflicht kann schadensersatzpflichtig machen.
Ausgleichsquittung
ist im Arbeitsrecht die Bezeichnung einer Bestätigung, in der
bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gleichzeitig der
Erhalt des noch offenen Lohns sowie der Erhalt der Arbeitspapiere
vom Arbeitnehmer quittiert werden. Sie ist in aller Regel wirksam,
auch wenn sie den Verzicht auf weitergehende Rechte (bis hin zum
Verzicht auf Kündigungsschutzklage) enthält.
[Index]
Ausländische
Fahrerlaubnis. Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis eines
Ausländers wird in Deutschland zeitlich begrenzt anerkannt.
Sie berechtigt deren Inhaber, bis zu einem Jahr vom Tag des Grenzübertritts
an in Deutschland Kraftfahrzeuge der entsprechenden Fahrzeugklassen
zu führen. Dasselbe gilt auch für Deutsche, die ihren
Wohnsitz im Ausland haben oder hatten (d.h. sich dort mindestens
183 Tage im Jahr tatsächlich aufhalten) und dort eine Fahrerlaubnis
erworben haben.
Ausschlagung
der Erbschaft ist die gegenüber dem Nachlassgericht abgegebene
Erklärung des gesetzlichen oder testamentarisch eingesetzten
Erben, die Erbschaft nicht anzunehmen. Die Ausschlagung der Erbschaft
kann sich nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränken.
Ausschlussfrist
ist eine meist vertragliche oder tarifvertraglich Frist, innerhalb
der ein bestehender Anspruch zur Vermeidung seines endgültigen
Ausschlusses geltend gemacht werden muss. Sie ist von Amts wegen
zu beachten.
Aussonderung.
Gehört in der Insolvenz (früher Konkurs) ein Gegenstand,
den der Insolvenzverwalter in Beschlag genommen hat, nicht zum Vermögen
des Insolvenzschuldners, so kann der Berechtigte (i.d.R. der Eigentümer
der Sache) die Aussonderung, also die Herausgabe aus der Insolvenzmasse
verlangen. Praktisch bedeutsam ist vor allem das Aussonderungsrecht
dessen, der eine Sache unter Eigentumsvorbehalt veräußert
und Kaufpreiszahlung noch nicht erlangt hat.
Aussperrung
ist die von Arbeitgeberseite planmäßig vorgenommene Nichtzulassung
einer größeren Zahl von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung
im Rahmen eines Arbeitskampfes. Ihre Folge ist in der Regel, dass
die Rechte und Pflichten aus den betroffenen Arbeitsverhältnissen
ruhen; insbesondere besteht keine Pflicht zur Lohnzahlung. Sie ist
die grundsätzlich zulässig, muss jedoch verhältnismäßig
sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt die
Aussperrung nach einem Streik zu dessen Abwehr rechtmäßig
die Waffengleichheit her und ist insoweit rechtmäßig.
[Index]
B
Bankrott:
Insolvenzstraftat.
Bargebot.
Bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken ist dies der vom
Ersteher sofort in bar zu zahlende Betrag.
BAT ist
die gebräuchliche Abkürzung für Bundesangestelltentarifvertrag,
der für die Angestellten des öffentlichen Dienstes gilt.
Bedingung
ist eine durch die Parteien in das Rechtsgeschäft aufgenommene
Bestimmung, durch welche die Rechtswirkungen dieses Rechtsgeschäftes
von einem zukünftigen, ungewissen Ereignis abhängig gemacht
werden. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit dem Eintritt
oder Ausfall der Bedingung und bleibt bis dahin in der Schwebe.
Das Gesetz unterscheidet zwischen aufschiebenden und auflösenden
Bedingungen. Bei einer aufschiebenden Bedingung soll die beabsichtigte
Rechtswirkung erst mit dem Eintritt der Bedingung eintreten; bei
einer auflösenden Bedingung soll sie mit deren Eintritt enden.
Befristung.
Eine von den Parteien in ein Rechtsgeschäft aufgenommene Bestimmung,
mit der die Wirkungen des Rechtsgeschäfts von einem künftigen
mit Sicherheit eintretenden Ereignis abhängig gemacht werden,
wie z.B. bei der Vereinbarung eines Anfangs- oder Endtermins.
Beglaubigung
ist das Zeugnis einer Urkundsperson darüber, dass die Unterschrift
auf einer schriftlichen Erklärung von dem Erklärenden
stammt und zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgte. Die öffentliche
Beglaubigung wird durch einen Notar oder durch sog. Ortsgerichte
vorgenommen.
Berichtigung
des Grundbuchs kann von Amts wegen vorgenommen werden, wenn
eine Eintragung mit der wahren Rechtslage nicht übereinstimmt,
egal, ob das Grundbuch von Anfang an unrichtig war oder erst später
unrichtig wurde.
Berliner
Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich
Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen und anordnen, dass nach
dem Tode des Letztversterbenden der beiderseitige Nachlass an einen
oder mehrere Dritten fällt.
Berufung
ist ein Rechtsmittel, das grundsätzlich gegen Urteile der ersten
Instanz gegeben ist. Sie führt zu einer Überprüfung
des Urteils in rechtlicher und (anders als die Revision) auch in
tatsächlicher Hinsicht.
Beschluss
ist eine gerichtliche Entscheidung, die weniger strengen Förmlichkeiten
unterworfen ist als ein Urteil. Beschlüsse können regelmäßig
durch Beschwerde angefochten werden.
[Index]
Beschwer
ist im Verfahrensrecht eine Voraussetzung zur Anrufung einer höheren
Instanz. Sie liegt vor, wenn die angefochtene Entscheidung den Rechtsmittelkläger
sachlich benachteiligt. Man unterscheidet formelle und materielle
Beschwer. Formelle Beschwer liegt vor, wenn der Urteilstenor (Urteil)
der ersten Instanz hinter dem Antrag des Rechtsmittelführers
zurückbleibt. Von materieller Beschwer spricht man, wenn die
angegrif-fene Entscheidung irgendeinen nachteiligen Inhalt für
den Rechtsmittelführer hat.
Beschwerde.
Die Beschwerde ist einmal ein formloser Rechtsbehelf, mit dem
Vorgesetzte oder übergeordnete Behörden aufgefordert werden
können, ein bestimmtes Verhalten zu überprüfen. Wird
dabei einem Beamten oder einem Richter ein unrichtiges Vorgehen
vorgeworfen, so spricht man von einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Im engeren Sinn ist die Beschwerde dagegen ein Rechtsmittel. Sie
richtet sich in erster Linie gegen Beschlüsse und ist teilweise
als einfache, teilweise auch als sofortige Beschwerde ausgeformt.
Während die einfache Beschwerde von keiner Frist abhängig
ist, ist die sofortige Beschwerde befristet. Eine Beschwerde kann
nur von dem Betroffenen eingelegt werden und setzt dessen Beschwer
voraus.
Besitz
ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über
eine Sache. Es ist zu unterscheiden vom Eigentum, das die rechtliche
Zuordnung einer Sache zu einer Person ausdrückt. Obwohl der
Besitz kein Recht, sondern tatsächliches Gewaltverhältnis
ist, wird er von der Rechtsordnung als schutzwürdig anerkannt;
er ist vererblich und gegen gewaltsame Eingriffe geschützt
(Besitzschutz). Der Wechsel im Besitz (Übergabe) ist i.d.R.
Voraussetzung der Eigentumsübertragung.
Besitzschutz
ist der gesetzliche Schutz des Besitzers einer Sache gegen Beeinträchtigungen
seines Besitzes durch Entzug oder sonstige Störung. Handelt
der Störer widerrechtlich (verbotene Eigenmacht), kann sich
der Besitzer durch Selbsthilfe wehren (Besitzwehr und Besitzkehr).
Darüber hinaus kann die Verletzung des Besitzes auch Schadensersatzansprüche
zur Folge haben (§ 823 Abs. 1 BGB: „sonstiges Recht“).
Betriebsrat
ist der gesetzliche Repräsentant der Arbeitnehmer eines Betriebs.
Seine Aufgaben, Rechte und Pflichten sind im Betriebsverfassungsgesetz
geregelt. Ihm sind bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben in sozialen,
personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Mitwirkungs- und
Mitbestimmungsrechte eingeräumt.
Betriebsvereinbarung
ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die
Regelungen enthält, welche unmittelbar auf die Arbeitsverhältnisse
einwirken, § 77 Abs.2, 4 BetrVG.
Betreuung.
Das Betreuungsgesetz hat die Entmündigung Volljähriger
ersetzt. Aufgehoben wurde auch das Institut der Gebrechlichkeitspflegschaft.
Nach § 1896 Abs. 1 BGB ist vom Vormundschaftsgericht Betreuung
dann anzuordnen, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen
Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen
kann. Die Anordnung einer Betreuung ist nur dann nötig, wenn
die Angelegenheiten nicht durch einen Bevollmächtigten besorgt
werden können. Mit der Anordnung der Betreuung wird gleichzeitig
auch ein Betreuer bestellt, der den Volljährigen in den vom
Gericht festgelegten Aufgabenkreisen vertritt. Besonders einschneidende
Maßnahmen, etwa eine Anstaltsunterbringung, darf der Betreuer
nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vornehmen.
Betriebsaufspaltung
liegt vor, wenn ein bereits bestehendes Unternehmen in ein Besitzunternehmen
und ein Betriebsunternehmen aufgespaltet wird.
Betriebsgefahr.
Damit bezeichnet man die unabhängig von einem Verschulden des
Fahrers bestehende Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters für
die Verletzung oder Tötung eines Menschen oder die Beschädigung
von Sachen. Wird mit einem Kraftfahrzeug ein Verkehrsunfall verursacht,
so haftet der Fahrer, sofern er mindestens fahrlässig handelte,
für die entstandenen Schäden uneingeschränkt nach
den Vorschriften über die unerlaubte Handlung. Soweit die vorgeschriebene
Haftpflichtversicherung reicht, muss diese bezahlen; der Geschädigte
kann sie unmittelbar in Anspruch nehmen.
Fehlt es dagegen an einem Verschulden des Fahrers an einem Unfall
– etwa bei einem plötzlichen Platzen eines Reifens - so trifft
den Halter des Kraftfahrzeugs die aus der Betriebsgefahr herrührende
Gefährdungshaftung. Diese ist allerdings in ihrer Höhe
beschränkt, neben einem Verschulden des Gegners i.d.R.auf 20
% - 25 %. Von dieser Gefährdungshaftung wird der Halter nur
befreit, wenn er nachweist, dass der Unfall für ihn ein unabwendbares
Ereignis war. Das setzt voraus, dass der Unfall auch für einen
besonders sorgfältigen Kraftfahrer („Idealfahrer“) nicht vermeidbar
gewesen wäre oder aber das Verschulden des Anderen ganz erheblich
überwiegt.
Betriebsübergang.
Nach § 613 a BGB tritt ein neuer Inhaber, der einen Betrieb
oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft erworben hat, in die
Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden
Arbeitsverhältnissen ein (Betriebsnachfolge). Der bisherige
Arbeitgeber haftet dafür neben dem neuen Inhaber als Gesamtschuldner.
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam. Ferner darf das
Arbeitsverhältnis ein Jahr lang nicht verschlechtert werden.
[Index]
Beweislast
bedeutet allgemein, dass bei Nichterweislichkeit einer Tatsache
der Beweisbelastete die Nachteile dieser Ungewissheit zu tragen
hat. Im Zivilprozess muss Beweis erhoben werden, wenn über
eine entscheidungserhebliche Tatsache Streit besteht. Es gilt dann
als Grundregel, dass jede Partei die Beweislast für die Voraussetzungen
der von ihr in Anspruch genommenen günstigen Norm trägt.
Dies bedeutet, dass der Kläger die anspruchsbegründenden,
der Beklagte die rechthindernden, rechtsvernichtenden und rechtshemmenden
Tatsachen beweisen muss. Ist der Kläger beweisbelastet und
tritt er den Beweis nicht an oder gelingt ihm der Beweis nicht (non
liquet), wird die Klage als unbegründet abgewiesen; andernfalls
ergeht ein obsiegendes Urteil. Eine Umkehr der Beweislast gibt es
nur in wenigen Ausnahmefällen.
Beweisverfahren,
selbständiges. Das selbständige Beweisverfahren (früher
Beweissicherungsverfahren) ersetzt das Verfahren zur Beweissicherung.
Es dient der vorsorglichen Beweiserhebung. Insoweit kann während
oder außerhalb eines Prozesses (meist jedoch vor einem Hauptsacheverfahren)
die Einnahme eines Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder
die Begutachtung durch Sachverständige angeordnet werden.
Voraussetzung ist, dass entweder der Gegner zustimmt oder die Gefahr
besteht, dass das Beweismittel verloren geht oder erschwert wird.
Für ein Sachverständigengutachten reicht auch ein rechtliches
Interesse aus; dieses liegt bereits dann vor, wenn die Feststellungen
der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen können.
Beweiswürdigung
ist die Bildung der Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit
einer Tatsache aufgrund durchgeführter Beweisaufnahme (vor
allem im Hinblick auf Aussagen von Zeugen oder Sachverständigen).
Nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung entscheidet das
Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens
gewonnen Überzeugung.
BGB =
Bürgerliches Gesetzbuch.
Blutalkohol
ist die im Blut enthaltene Alkoholmenge. Sie wird in Promille,
also in Tausendstel, angegeben. 1,0 ‰ entspricht also 1 g Alkohol
in 1.000 g Blut. Die Alkoholisierung eines Beschuldigten ist einmal
bei seiner Teilnahme am Verkehr strafrechtlich bedeutsam (Trunkenheit
im Verkehr). Zum anderen ist sie für die Schuldunfähigkeit
eines Beschuldigten wichtig. Bei der Erreichung bestimmter Alkoholwerte
ist stets zu prüfen, ob nur eine eingeschränkte Schuldfähigkeit
– Möglichkeit einer Strafmilderung – oder gar Schuldunfähigkeit
vorliegt.
Blutprobe.
Um dem möglichen Blutalkohol eines Beschuldigten oder eines
Dritten feststellen zu können, erlaubt die Strafprozessordnung
auch gegen den Willen der Betroffenen die Entnahme von Blutproben.
Diese werden nach mindestens zwei anerkannten, wissenschaftlichen
Verfahren untersucht. Der dann festgestellt Mittelwert ist für
das weitere Verfahren maßgeblich. Zur Anordnung einer Blutprobe
ist grundsätzlich nur der Richter befugt. Bei Eilbedürftigkeit
(die in der Regel vorliegt) kann die Anordnung jedoch auch von einem
Staatsanwalt oder von Polizeibeamten ausgesprochen werden. Die Blutentnahme
selbst darf nur von einem approbierten Arzt ausgeführt werden.
Boykott
ist die Ächtung eines anderen, um ihn – in aller Regel – zu
einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Seine Erscheinungsformen
sind vielfältig (z.B. Lieferboykott, Wahlboykott, etc.).
Bruchteilsgemeinschaft:
Gemeinschaft nach Bruchteilen; das Gegenstück ist die
Gesamthandsgemeinschaft.
Bundesgerichte.
Die Gerichtsbarkeit ist grundsätzlich Sache der einzelnen Bundesländer.
Lediglich die obersten Gerichte der einzelnen Fachrichtungen sind
Bundesgerichte, denen in erster Linie die Wahrung der Rechtseinheit
obliegt. Derzeit gibt es folgende Bundesgerichte: den Bundesgerichtshof
(BGH), das Bundesarbeitsgericht (BAG), das Bundessozialgericht (BSozG),
das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), der Bundesfinanzhof (BFH),
das Bundespatentgericht sowie die Bundesdisziplinargerichte. Nicht
hierher gehört das Bundesverfassungsgericht (BverfG), welches
ein Gericht eigener Art ist.
Bürgschaft
ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge
gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung
der Verbindlichkeit des Hauptschuldners einzustehen. Die Bürgschaftsschuld
ist immer vom Bestehen und dem Umfang der Hauptschuld abhängig
(„akzessorisch“). Wegen der Gefährlichkeit der Bürgschaft
bedarf die Bürgschaftserklärung bei Privatleuten der Schriftform.
Bei der sog. selbstschuldnerischen Bürgschaft hat der Gläubiger
die Wahl, ob er vom Hauptschuldner oder (gleich) vom Bürgen
die Zahlung verlangt. Leistet der Bürge, geht die Hauptforderung
des Gläubigers gegen den Schuldner mit allen Sicherungsrechten
insoweit auf den Bürgen über.
Bußgeldkatalog.
Grundsätzlich wird zwar die Höhe eines Bußgeldes
innerhalb des zur Verfügung stehenden Rahmens nach den Umständen
des Einzelfalls bemessen. Um jedoch bei massenhaft vorkommenden
Verstößen wie etwa Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
eine Gleichbehandlung der Betroffenen zu erreichen, ist ein Bußgeldkatalog
erstellt worden, der die Höhe der Geldbuße für die
einzelnen Verstöße festlegt und grundsätzlich verbindlich
ist.
[Index]
C
culpa
in contrahendo: Verschulden
bei (oder vor) Vertragsschluss. Seit 01.01.2002 sind die daraus
resultierenden Schadensersatzansprüche gesetzlich in §
311a BGB geregelt.
D
Darlehen
ist das bedeutendste Kreditgeschäft. Durch das Darlehen wird
der Darlehensnehmer verpflichtet, Geld (oder andere vertretbare
Sachen) dem Darlehensgeber in gleicher Menge (bei anderen Sachen
auch in gleicher Art und Güte) zurückzuerstatten (wer
sich vom Nachbarn eine Tasse Zucker „leiht“, begründet in Wahrheit
eine Darlehensschuld). Das Darlehen kann verzinslich oder zinslos
sein. Es wird zur Rückzahlung fällig durch den vereinbarten
Zeitablauf oder durch vorangegangene Kündigung. Darlehen werden
meist nur gegen Sicherheit gegeben (zum Beispiel Grundschuld, Hypothek,
Bürgschaft).
Dauerschuldverhältnis
ist ein Schuldverhältnis, das nicht nur auf eine einmalige
Leistung ausgerichtet ist, wie z.B. beim Kaufvertrag, sondern bei
dem über eine längere Zeit hinweg immer wiederkehrende
Leistungen geschuldet werden, deren Gesamtumfang von der Dauer des
Schuldverhältnisses abhängt. Dauerschuldverhältnisse
sind beispielsweise die Miete oder der Dienstvertrag. Eine Besonderheit
liegt darin, dass hier Anfechtung und Rücktritt (mit jeweils
rückwirkender Wirkung) weitgehend durch die Kündigung
(mit Wirkung nur für die Zukunft) ersetzt werden.
Debitoren
werden die Schuldner, Kreditoren die Gläubiger genannt.
Delikt
ist ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten, das eine Schadensersatzpflicht
zur Folge hat. Im Strafrecht ist das Delikt die Straftat als solche.
Delkredere
ist eine besondere Form der Garantie der Zahlungsfähigkeit.
Das Delkredere kommt bei Handelsvertretern und Kommissionären
in Betracht. Sie stehen dem Unternehmer bzw. Kommittenten dafür
ein, dass der Dritte die Verbindlichkeit aus dem abgeschlossenen
bzw. vermittelten Geschäft erfüllt.
Dienstaufsichtsbeschwerde
ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem gegenüber einem Vorgesetzten
oder gegenüber einem Beamten der Leistungsverwaltung entweder
der sachliche Inhalt einer Entscheidung oder aber das persönliche
Auftreten gerügt wird. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist weder
an bestimmte Formen noch Fristen gebunden; der Beschwerdeführer
muss auch nicht selbst von der beanstandeten Maßnahme betroffen
sein. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Bescheidung besteht
aber nicht. Man sagt deshalb auch: formlos, fristlos, fruchtlos.
Dienstbarkeiten
sind dingliche Rechte an einer Sache (meist Grundstücken),
die den Eigentümer an der Nutzung oder der Rechtsausübung
beschränken. Als Dienstbarkeiten kennt das BGB die Grunddienstbarkeit
zugunsten eines anderen Grundstücks und seines jeweiligen Eigentümers,
die beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten einer
bestimmten Person und den Nießbrauch.
Dienstvertrag
ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der Dienstverpflichtete
zur Leistung der versprochenen Dienste, der Dienstberechtigte (Dienstherr)
zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Im Gegensatz
zum Werkvertrag wird kein bestimmter Arbeitserfolg geschuldet, sondern
ein bloßes Tätigwerden des Dienstverpflichteten. Hauptfall
des Dienstvertrages ist der Arbeitsvertrag.
Direktionsrecht
des Arbeitgebers ist dessen Befugnis zur Leitung der Arbeit
durch die Erteilung von Weisungen, soweit dies nicht bereits durch
Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag
erfolgt ist.
Direktversicherung
ist eine Gestaltungsform der betrieblichen Altersversorgung. Sie
besteht im Abschluss einer Lebensversicherung (Direkt-LV) durch
den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer insbesondere auf das Leben
eines Arbeitnehmers, wobei dieser oder seine Hinterbliebenen bezüglich
der Versicherungsleistung bezugsberechtigt sind. Die gesetzliche
Regelung ergibt sich aus dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen
Altersversorgung.
Dissens.
Ein Vertrag kommt nur bei übereinstimmenden Willenserklärungen
zustande. Solange die Parteien sich nicht über alle wesentlichen
Punkte eines Vertrag geeinigt haben, über die nach der Erklärung
auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist
im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen (sog. offener Dissens).
Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen
ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung
getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so gilt
das Vereinbarte, sofern anzunehmen ist, dass der Vertrag auch ohne
eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen sein würde
(sog. versteckter Dissens), §§ 154, 155 BGB.
Drittschuldner
ist der Schuldner eines Schuldners, gegen den die Zwangsvollstreckung
betrieben wird. Wenn der Gläubiger eines Arbeitnehmers etwa
dessen Arbeitslohn pfänden lässt, ist der Arbeitgeber
Drittschuldner. Soweit gepfändet wurde, tritt der Gläubiger
an die Stelle des Schuldners. So bestehen auch Auskunfts- und sonstige
Nebenpflichten gegenüber dem Gläubiger.
Drittwiderspruchsklage
ist eine prozessuale Gestaltungsklage, durch die erreicht werden
soll, dass die Zwangsvollstreckung in einen konkreten Gegenstand
für unzulässig erklärt wird. Die Klage wird erhoben
von einem nicht am Vollstreckungsverfahren beteiligten Dritten,
der sich gegen die Zwangsvollstreckung in sein Vermögen wehren
will. Der Kläger muss ein die Vollstreckung hinderndes eigenes
Recht haben (zum Beispiel Eigentum, Sicherungseigentum, Sicherungsübereignung,
Nießbrauch).
Duldungsvollmacht
ist gegeben, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt,
dass ein anderer für ihn als Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner
dieses Dulden nach Treu und Glauben so verstehen darf, dass der
als Vertreter Handelnde auch tatsächlich bevollmächtigt
ist.
[Index]
E
Ehelichkeitsanfechtung.
Die Nichtehelichkeit eines Kindes, das während einer Ehe oder
innerhalb von 302 Tagen nach Auflösung der Ehe geboren
ist, kann nur geltend gemacht werden, wenn die Ehelichkeit des Kindes
angefochten und die Nichtehelichkeit rechtskräftig festgestellt
ist. Zur Anfechtung berechtigt sind jedenfalls der Ehemann und das
Kind, nicht aber die Mutter. Für die Anfechtung sind Fristen
zu beachten. Angefochten wird zu Lebzeiten des Anfechtungsgegners
durch Klageerhebung zum Amtsgericht. Nach dem Tode des Kindes oder
des Mannes wird durch Antrag zum Vormundschaftsgericht angefochten.
Seit der Kindschaftsrechtsreform zum 1.7.1998 bedarf es dann keines
Anfechtungsverfahrens mehr, wenn der leibliche Vater binnen eines
Jahres nach der Geburt des Kindes die Vaterschaft anerkennt und
sowohl die Mutter, als auch der Scheinvater zustimmen. Nach rechtskräftiger
Feststellung der Nichtehelichkeit kann der „Scheinvater“ Regressansprüche
gegen den wirklichen Erzeuger geltend machen, soweit er als Scheinvater
Leistungen erbracht hat.
Ehenichtigkeit
ist die Erklärung der Unwirksamkeit einer Ehe aufgrund eines
gerichtlichen Urteils. Nichtigkeitsgründe sind u. a. mangelnde
Form der Eheschließung oder mangelnde Geschäfts- oder
Urteilsfähigkeit, nicht aber die Scheidung (Aufhebung einer
zunächst wirksamen Ehe).
Ehescheidung
ist die durch ein Urteil des Familiengerichtes erfolgende Auflösung
einer Ehe aus Gründen, die zeitlich nach ihrer Eingehung liegen.
Sie setzt voraus, dass die Ehe gescheitert ist (sogenanntes Zerrüt-tungsprinzip),
was bei bestimmter Dauer des Getrenntlebens der Ehegatten (höchstens
3 Jahre) vermutet wird. Wesentliche Folgen einer Ehescheidung sind:
ein geschiedener Ehegatte behält i.d.R. seinen bis dahin begründeten
Unterhaltsanspruch gegen den anderen Ehegatten, soweit er sich nicht
selbst versorgen kann und während der Ehe begründete Anwartschaften
auf Altersversorgung (z.B. Rente oder Pension) müssen ausgeglichen
werden (Versorgungsausgleich).
Ehevertrag
ist ein Vertrag, durch den Eheleute vor oder während bestehender
Ehe anstelle des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft
den Güterstand der Gütertrennung oder denjenigen der Gütergemeinschaft
vereinbaren können; auch kann für den Fall der Scheidung
der Ausschluss des Versorgungsausgleichs vereinbart werden. Ein
Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
Eidesstattliche
Versicherung ist eine gegenüber dem Eid schwächere
Form der Bekräftigung, dass eine Aussage der Wahrheit entspreche.
Im bürgerlichen Recht ist die eidesstattliche Versicherung
zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Auskunftserteilung oder
Rechenschaftslegung vorgesehen. In den Verfahrensordnungen ist die
eidesstattliche Versicherung zwar nicht als Beweismittel zugelassen,
wohl aber als Mittel der Glaubhaftmachung z.B. zur Erwirkung einer
einstweiligen Verfügung.
In der Zwangsvollstreckung stellt sie (früher: Offenbarungseid)
für den Gläubiger ein Hilfsmittel dar, nach bis dahin
erfolgslosen Vollstreckungsversuchen Auskunft über den Verbleib
von Vermögensgegenständen des Schuldners zu erhalten.
Falsche eidesstattliche Versicherungen sind i.d.R. strafbar.
Eigentumsvorbehalt
liegt vor, wenn die Eigentumsübertragung bei einer beweglichen
Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen
Kaufpreiszahlung erfolgt. Bis zum Eintritt der Bedingung bleibt
das Eigentum beim Veräußerer, der Erwerber erlangt nur
ein Anwartschaftsrecht. Mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises
geht das Eigentum automatisch auf den Erwerber über. Im Wirtschaftsleben
haben sich (vor allem über Allgemeine Geschäftbedingen)
einige besondere Formen herausgebildet: so tritt beim so genannten
erweiterten Eigentumsvorbehalt erst bei Zahlung aller offenen Forderungen
der Eigentumserwerb ein; der verlängerte Eigentumsvorbehalt
erlaubt dem Erwerber zwar die Veräußerung der Vorbehaltssache,
dafür werden erlangte Kaufpreisansprüche an den Vorbehaltsveräußerer
im vorus abgetreten. Bei Grundstücken ist ein Eigentumsvorbehalt
wegen der Unzulässigkeit bedingter Übereignungen nicht
möglich.
Einlassung
ist im Zivilprozess die Verhandlung der Beteiligten zu dem mit
der Klage geltend gemachten Anspruch. An die Einlassung sind einige
prozessuale Folgen geknüpft (so kann sich etwa nach §
39 ZPO der Beklagte nicht mehr auf die Unzuständigkeit des
Gerichts berufen). Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht wird
die Sachdarstellung des Beschuldigten oder Angeklagten Einlassung
genannt.
Einrede
ist materiellrechtlich ein Gegenrecht, das die Durchsetzbarkeit
des Rechts eines anderen hindert, das Recht selbst aber nicht beseitigt.
Dieses Leistungsverweigerungsrecht muss daher ausdrücklich
geltend gemacht werden. Der Anspruch des Gegners kann dann vorübergehend
(so zum Beispiel bei der Stundung) oder auf Dauer (etwa bei der
Verjährung) nicht mehr durchgesetzt werden.
Einseitiges
Rechtsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, bei dem bereits
die (zugegangene) Willenserklärung einer Vertragsseite
rechtliche Folgen herbeiführt, wie z.B. Kündigung, Testamentserrichtung,
Anfechtungserklärung.
Einspruch
ist im Zivilprozess ein Rechtsbehelf eigener Art, der die Sache
nicht in die höhere Instanz bringt. Er ist statthaft bei einem
Versäumnisurteil und beim Vollstreckungsbescheid. Der Einspruch
bewirkt, dass der Prozess in die Lage zurückversetzt wird,
in dem er sich vor Eintritt der Säumnis befand.
[Index]
Einstweilige
Anordnung ist eine vorläufige Entscheidung des Gerichts.
Durch eine vorübergehende Regelung soll vermieden werden, dass
vor Rechtskraft einer Entscheidung ein möglicherweise rechtswidriger
Zustand hergestellt wird, der nach Rechtskraft nicht mehr geändert
werden kann.
Einstweilige
Verfügung ist eine gerichtliche Entscheidung (Urteil oder
Beschluss), die in einem summarischen d.h. abgekürzten Erkenntnisverfahren
ergeht. Sie ist Vollstreckungstitel, aus dem die Zwangsvollstrekkung
insoweit betrieben werden kann, als dies zur Sicherung (nicht Befriedigung)
des Gläubigers notwendig ist (zum Beispiel Sicherstellung einer
Sache, nicht aber deren Herausgabe an den Gläubiger). Erlassen
werden darf sie nur, wenn ein Verfügungsanspruch besteht, wenn
also dem Gläubiger ein nicht auf Geld (ansonsten: Arrest) gerichteter
Anspruch zusteht. Weiterhin ist ein Verfügungsgrund erforderlich.
Dieser liegt vor, wenn zu besorgen ist, dass durch die Veränderung
des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des zu sichernden Anspruchs
vereitelt oder wesentlich erschwert würde. Das Gericht entscheidet
nach freiem Ermessen, welche Maßnahme im Einzelfall anzuordnen
ist; eine Bindung an Parteianträge besteht nicht.
Elterliche
Sorge ist das Recht und die Pflicht der Eltern für das
minderjährige Kind. Sie umfasst die Sorge für die Person
des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
Die Personensorge umfasst insbesondere das Recht und die Pflicht,
das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt
zu bestimmen.
Entgeltfortzahlung.
Im Falle der unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit
erhalten alle Arbeitnehmer ihr Arbeitsentgelt für die Dauer
von maximal 6 Wochen weiter. Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung
ist eine unverzügliche Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit
durch den Arbeitnehmer. Soweit eine dritte Person die Arbeitsunfähigkeit
des Arbeitnehmers verschuldet (z.B. bei einem Verkehrsunfall), gehen
Schadensersatzansprüche wegen Verdienstausfalls direkt auf
den Arbeitgeber über.
Enteignung
ist die rechtmäßige Entziehung oder Belastung des Eigentums
durch einen staatlichen Hoheitsakt zum Wohle der Allgemeinheit.
Gemäß Art. 14 Abs. 3 GG darf eine Enteignung nur durch
oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß
von Entschädigungen regelt.
Enterbung.
Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten oder Ehegatten
von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, entweder durch
anderweitige Erbeinsetzung oder auch ohne einen Erben einzusetzen.
Dem Enterbten steht nach § 2303 BGB der Pflichtteil zu, sofern
er zu dem engeren Kreis der Angehörigen gehört. Der Pflichtteil
kann nur in Extremfällen entzogen werden.
Entmündigung
war früher die Aberkennung der vollen Geschäftsfähigkeit
eines Erwachsenen durch einen gerichtlichen Beschluss. An ihre Stelle
ist die Anordnung einer Betreuung getreten.
Erbe
ist, wer beim Tod einer Person kraft gesetzlicher oder gewillkürter
Erbfolge (also durch Testament oder Erbvertrag) Gesamtrechtsnachfolger
von allen Rechten und Pflichten des Erblassers wird.
Erbengemeinschaft
ist die Gemeinschaft, die kraft Gesetzes entsteht, wenn ein Erblasser
mehrere Erben hinterlässt. Der Nachlass wird dann Gesamthandvermögen;
nur über seine Anteile an der Gemeinschaft insgesamt (nicht
an einzelnen zum Nachlass gehörenden Gegenständen) kann
jeder Erbe verfügen, wobei den übrigen Miterben allerdings
ein Vorkaufsrecht zusteht. Die Auflösung einer Erbengemeinschaft,
die jeder Miterbe grundsätzlich jederzeit verlangen kann, erfolgt
durch Auseinandersetzungsvertrag.
Erbfall ist
der Tod des Erblassers.
Erblasser
ist die (ausschließlich natürliche, nicht juristische)
Person, deren Vermögen als Ganzes bei ihrem Tode auf den oder
die Erben übergeht.
Erbschaft
(Nachlass) ist das Vermögen des Erblassers, das mit dem Erbfall
mit allen Rechten und Pflichten auf den Erben übergeht.
Erbschaftsbesitzer
ist, wer infolge eines vermeintlichen Erbrechts etwas aus der
Erbschaft erlangt hat; er ist dem oder den wahren Erben gegenüber
zur Herausgabe verpflichtet.
Erbschein
ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes amtliches Zeugnis über
die Erbenstellung eines oder mehrerer Erben (ggf. einschließlich
der diesen zustehenden Erbquoten). Ein redlicher Dritter kann sich
auf den Inhalt eines derartigen Erbscheins verlassen.
Erbvertrag.
Anordnungen in einem Testament kann der Erblasser grundsätzlich
jederzeit frei widerrufen. In einem Erbvertrag, der mit Beteiligung
eines Dritten erstellt weird, kann er dagegen Erbeinsetzungen, Vermächtnisse
und Auflagen bindend anordnen. Er ist durch eine derartige bindende
Anordnung dann in seiner Testierfreiheit beschränkt. An Rechtsgeschäften
unter Lebenden ist der Erblasser dagegen nur insoweit gehindert,
als er sie in der Absicht vornimmt, den im Erbvertrag bindend Bedachten
zu beeinträchtigen. Aufgehoben werden können die bindenden
Verfügungen des Erblassers grundsätzlich nur durch einen
Aufhebungsvertrag mit der Person, mit der der Erblasser seinerzeit
den Erbvertrag geschlossen hatte. Der Abschluss eines Erbvertrags
muss vor einem Notar erfolgen.
[Index]
Erbverzicht
ist ein Vertrag zwischen dem Erblasser und einem Erben, durch den
der Erbe auf ein ihm zustehendes Erbrecht verzichtet; er bedarf
der notariellen Beurkundung.
Erfüllung
ist Tilgung einer Verbindlichkeit durch Bewirken der geschuldeten
Leistung an den Gläubiger. Zu Teilleistungen (Ratenzahlungen)
ist der Schuldner nur berechtigt, wenn sein Gläubiger damit
einverstanden ist. Anstelle des eigentlichen Schuldners kann in
der Regel auch ein beliebiger Dritter dessen Verbindlichkeit erfüllen.
Leistungen an
einen Dritten sind grundsätzlich keine Erfüllung. Die
Banküberweisung ist Erfüllung, da die Bank nicht Dritter
ist, sondern als Zahlstelle des Gläubigers angesehen wird.
Erinnerung
ist ein Rechtsbehelf, der dazu führt, dass eine Entscheidung
oder Maßnahme im selben Rechtszug durch dasselbe Gericht überprüft
wird (anders bei der Beschwerde oder der Berufung, wo die höhere
Instanz entscheidet). Erinnerungen sind vor allem möglich bei
Entscheidungen des Rechtspflegers, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
und gegen das Verhalten des Gerichtsvollziehers.
Erlass
stellt im Privatrecht einen Erlöschensgrund für ein Schuldverhältnis
dar. Der Erlass bedarf eines Erlassvertrages. Die gleiche Wirkung
wie ein Erlass hat ein negatives Schuldanerkenntnis, also ein Anerkenntnis
dahingehend, dass kein Schuldverhältnis bestehe.
Erlassvertrag
ist ein formlos möglicher Vertrag, der ein Schuldverhältnis
zum Erlöschen bringt (Erlass).
Erziehungsgeld
erhalten alle Personen, die ein Kind aufziehen sowie nicht oder
maximal 19 Stunden wöchentlich arbeiten. Einzelheiten sind
im Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt. Das Erziehungsgeld wird
vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats gewährt
in einer Höhe von € 307,00 (oder bis zum 12. Lebensmonat
in Höhe von € 460,00) monatlich. Allerdings wird dieser
Betrag von Anfang an bei Besserverdienern reduziert. Die Berechnung
der Höhe des Anspruchs ist kompliziert. Zuständig sind
überwiegend Jugend- oder Versorgungsämter beziehungsweise
Familienämter.
Erziehungsurlaub.
Arbeitnehmer, die ein Kind aufziehen, haben Anspruch auf Erziehungsurlaub
bis zum 3. Geburtstag des von ihnen betreuten Kindes. Voraussetzung
ist, dass der im selben Haushalt lebende andere Elternteil erwerbstätig
ist. Die Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs muss dem Arbeitgeber
spätestens 4 Wochen vorher angezeigt werden bei gleichzeitiger
Erklärung, wie lange Erziehungsurlaub genommen wird. Während
des Erziehungsurlaubs besteht Kündigungsschutz. Mit Zustimmung
des Arbeitgebers ist Teilzeitarbeit bis zu 19 Stunden wöchentlich
zulässig.
Fachanwalt
ist ein Rechtsanwalt, der durch Zusatzausbildung und Prüfung
besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf einem Rechtsgebiet erworben
hat. Einem Rechtsanwalt kann nur durch die Rechtsanwaltskammer die
Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen.
[Index]
F
Factoring
ist eine Vertragsgestaltung, bei der ein Unternehmer die Forderungen
gegen seine Kunden an einen Factor (häufig eine Bank) überträgt
(Abtretung) und dafür nach Abzug bestimmter Beträge den
Gegenwert der Forderung sofort erhält. Das echte Factoring
ist also ein Forderungskauf, bei dem der Factor das Risiko der Nichtbeitreibbarkeit
dieser Forderung trägt. Beim unechten Factoring verbleibt dagegen
dieses Risiko beim Unternehmer, so dass dieser vom Factor wieder
in Anspruch genommen wird, wenn der Schuldner die Forderung nicht
begleicht. Das unechte Factoring ist daher ein reines Kreditgeschäft.
Fahrtenbuch.
Ein Fahrtenbuch dient dem Nachweis, wer ein Fahrzeug zu welchem
Zeitpunkt auf welcher Strecke geführt hat. Die Führung
eines Fahrtenbuches kann von der Verwaltungsbehörde unter Beachtung
des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes einem Fahrzeughalter
auferlegt werden, wenn sich (i.d.R. wiederholt) nicht feststellen
ließ, wer bei einem Verkehrsverstoß das Fahrzeug geführt
hat.
Fahrtenschreiber.
Ein Fahrtenschreiber ist eine technische Einrichtung, die beim Betrieb
eines Fahrzeugs die eingehaltene Geschwindigkeit und andere Tatsachen
auf sogenannten Schaublättern automatisch aufzeichnet. Insbesondere
LKW´s mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens
7,5 t sowie Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen sind entweder
mit einem Fahrtenschreiber oder mit einem Kontrollgerät nach
EWG-Vorschriften auszustatten. Die Schaublätter sind zuständigen
Personen, insbesondere der Polizei, jederzeit vorzulegen.
Fahrverbot.
Ein Fahrverbot kann im Strafverfahren als Nebenstrafe oder wegen
erheblicher oder wiederholt begangener Ordnungswidrigkeiten verhängt
werden, wenn jemand eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen
eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung seiner Pflichten als
Kraftfahrzeugführer begangen hat. Sie ist gegenüber der
Entziehung der Fahrerlaubnis das wesentlich mildere Mittel. Mit
ihm wird dem Betroffenen für die Dauer von einem bis zu drei
Monaten verboten, im öffentlichen Straßenverkehr Kraftfahrzeuge
zu führen. Ein Fahrverbot wird mit Rechtskraft der Entscheidung,
die es enthält, wirksam. Sein Ablauf beginnt – um eine Kontrolle
zu ermöglichen -, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung
gelangt ist.
Im Bußgeldkatalog sind verschiedene, schwere Verstöße
aufgezählt, bei denen in der Regel Fahrverbote verhängt
werden sollen. So erhält bereits 1 Monat Fahrverbot, wer binnen
eines Jahres zweimal mit mehr, als 25 km/h Geschwindigkeitsübertretung
aufgefallen ist.
Festnahme.
Die Festnahme eines Beschuldigten kann einmal auf einem Haftbefehl
oder einem Unterbringungsbefehl beruhen. Sie kann aber auch eine
vorläufige Festnahme sein. Diese ist Polizei und Staatsanwaltschaft
erlaubt, wenn die Voraussetzungen eines Haft- oder Unterbringungsbefehls
vorliegen, dieser aber noch nicht erlassen ist. Schließlich
hat jede Privatperson das Recht zur vorläufigen Festnahme,
wenn er den Beschuldigten auf frischer Tat antrifft und dieser fluchtverdächtig
ist oder wenn seine Identität nicht sofort festgestellt werden
kann, weil der mutmaßliche Täter sich nicht ausweisen
kann. Wer als Privatperson eine vorläufige Festnahme durchführt,
muss den Festgenommenen unverzüglich der Polizei übergeben.
Fiskus
ist die Bezeichnung des Staates in seiner Eigenschaft als Privatrechtssubjekt.
Fixgeschäft
ist ein Rechtsgeschäft, bei dem nach dem Willen der Parteien
die Erfüllungszeit ein so wesentlicher Bestandteil des Geschäfts
ist, dass mit deren Einhaltung bzw. Versäumung das ganze Geschäft
stehen und fallen soll. Ein Fixgeschäft liegt nur vor, wenn
sich dies aus der Vereinbarung klar ergibt. Bei einem in der Praxis
üblichen einfachen oder relativen Fixgeschäft in der Form
des gegenseitigen Vertrages ist der andere Teil zum Rücktritt
berechtigt, wenn die Leistung nicht fristgerecht erbracht wird,
auch wenn der Schuldner die Verspätung nicht zu vertreten hat,
§ 323 II Ziffer 2 BGB. Macht der Gläubiger von dieser
Möglichkeit Gebrauch, ist ein Erfüllungs- oder Schadensersatzanspruch
ausgeschlossen. Zum Fixhandelskauf siehe § 376 HGB.
Forderung.
Beliebiger Anspruch einer natürlichen oder juristischen Person
(Gläubiger) gegen einen Dritten (Schuldner).
Franchise(vertrag)
ist ein pachtähnlicher Vertrag, bei welchem dem Franchisenehmer
gegen Entgelt der Name, die technische Ausstattung u.a. vom Franchisegeber
zur Verfügung gestellt werden, der Franchisenehmer jedoch auf
eigene Rechnung die Waren vertreibt oder Dienstleistungen erbringt;
beispielsweise werden manche Restaurantketten auf Franchisebasis
geführt. Bei starker Abhängigkeit soll ein Franchisenehmer
arbeitnehmerähnliche Person sein.
Freiwillige
Gerichtsbarkeit ist ein Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit
und von der sogenannten streitigen Gerichtsbarkeit zu unterscheiden.
Es handelt sich dabei um ein Verfahren für bestimmte (meist
privatrechtliche) Angelegenheiten, das grundlegend im Gesetz über
die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) geregelt
ist. Hier gilt der Untersuchungsgrundsatz, sodass etwa das Nachlassgericht
von sich aus die Wahrheit zu erforschen hat und nicht (wie im Zivilprozess)
an das Parteivorbringen gebunden ist. Verhandelt wird nicht öffentlich
und meist auch nicht mündlich. Wichtige Bereiche der freiwilligen
Gerichtsbarkeit sind Nachlass-, Vormundschafts-, Register-, Grundbuch-
und Wohnungseigentums- sowie Familiensachen.
Frist
ist ein bestimmter oder bestimmbarer Zeitraum, dessen Überschreiten
für den, der die Frist wahren muss, Rechtsnachteile zur Folge
hat. Fristen bestehen vornehmlich als Ausschluss- und Verjährungsfristen.
Ausschlussfrist bedeutet, dass eine Handlung nach Fristablauf nicht
mehr vorgenommen werden kann. Die Verjährungsfrist besagt,
dass der Schuldner nach Vollendung der Verjährung berechtigt
ist, die Leistung zu verweigern (§ 194 I BGB). Wegen der Berechnung
von Fristen vgl. §§ 187 ff. BGB.
Führerschein.
Der Führerschein ist die amtliche Bescheinigung zum Nachweis
einer Fahrerlaubnis. Er ist bei Fahrten auf öffentlichen Straßen
stets mitzuführen. Wird er vergessen, berührt dies die
Fahrerlaubnis nicht; es handelt sich lediglich um eine geringfügige
Ordnungswidrigkeit.
Fürsorgepflicht
(Arbeitsrecht) ist die Verpflichtung des Arbeitgebers zur besonderen
Berücksichtigung der Interessen seiner Arbeitnehmer, beispielsweise
durch Vorkehrungen zur Vermeidung von Unfällen oder zum Schutze
des in den Betrieb mitgebrachten Eigentums des Arbeitnehmers.
[Index]
G
Gefährdungshaftung
ist die Verpflichtung, bei bestimmten gefährlichen Verhaltensweisen
oder Anlagen auch ohne Verschulden für verursachte Schäden
Schadenersatz zu leisten; sie besteht nur in den gesetzlich bestimmten
Fällen (z.B. für einen Fahrzeughalter oder Tierhalter),
siehe auch Betriebsgefahr.
Gefälligkeitshandlung
ist eine Handlung, bei der die rechtliche Bindungsabsicht fehlt
und die insoweit keine rechtlichen Folgen hat. Beim Gefälligkeitsverhältnis
denkt keiner der Beteiligten daran, sich einer vertraglichen Bindung
zu unterwerfen.
Gegenseitiger
Vertrag ist ein Vertrag, aus dem beide Parteien Verpflichtungen
treffen, die zueinander in einem Abhängigkeitsverhältnis
stehen (z.B. ein Kaufvertrag). Jede Partei verspricht ihre Leistung
nur deshalb, um gerade die versprochene Leistung des Partners zu
erhalten (Synallagma).
Gegenvorstellung
ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem eine nochmalige Überprüfung
der Entscheidung durch diejenige Stelle, die sie erlassen hat, angestrebt
wird. Im gerichtlichen Verfahren kommt eine Gegenvorstellung nur
in Betracht, wenn das Gericht zu einer Abänderung seiner Entscheidung
berechtigt ist.
Gemeinschaft
nach Bruchteilen. Sie liegt vor, wenn mehrere Personen gemeinsam
Inhaber eines Rechtes sind und im Gesetz eine andere Gemeinschaftsform
nicht bestimmt ist. Die jedem Teilhaber zustehenden Bruchteile sind
beliebig, jeder Teilhaber kann seinen Anteil veräußern
oder belasten. Die Verwaltung des Gegenstandes erfolgt gemeinschaftlich.
Träger von Rechten und Pflichten kann die Gemeinschaft als
solche aber nicht sein. Ihre Aufhebung kann jederzeit verlangt werden,
sie erfolgt durch Teilung in Natur oder Verkauf (bei Grundstücken
durch Teilungsversteigerung, einem Unterfall der Zwangsversteigerung).
Das Gegenteil der Bruchteilsgemeinschaft ist die Gesamthandsgemeinschaft,
wie z.B. die Erbengemeinschaft.
Gemeinschaftliches
Testament ist ein Testament, das nur von Ehegatten errichtet
werden kann. Anordnungen, die ein Ehegatte mit Rücksicht auf
die Anordnungen des anderen Ehegatten getroffen hat (Wechselbezüglichkeit),
sind in der Regel bindend. Bekanntester Fall: Berliner Testament.
Genehmigung
ist die nachträgliche Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft
(die vorherige Zustimmung wird Einwilligung genannt). Sie wirkt
auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück.
Generalklausel
ist – gesetzestechnisch - eine ganz allgemein formulierte Vorschrift,
deren Ausfüllung der Gesetzgeber den Gerichten überlassen
hat (Beispiele: „Treu und Glauben“, „Gute Sitten“).
Genossenschaft
ist eine Gesellschaft mit offener Mitgliederzahl zur wirtschaftlichen
Förderung ihrer Mitglieder (z.B. Baugenossenschaften). Sie
ist eine juristische Person, die mit Eintragung im Genossenschaftsregister
entsteht.
Gerichtsvollzieher
ist ein Beamter des mittleren Dienstes, der Zustellungen, Ladungen
und Vollstreckungen vornimmt. Er untersteht der Dienstaufsicht des
Gerichts. Für seine Tätigkeit erhält der Gerichtsvollzieher
Dienstbezüge, zu denen noch Gebühren hinzukommen.
Gesamtgläubiger
liegen vor, wenn bei mehreren Gläubigern jeder die ganze Leistung
fordern kann, der Schuldner aber nur einmal leisten muss. Der Schuldner
ist hier berechtigt, nach seinem Belieben an einen der Gesamtgläubiger
schuldbefreiend zu leisten.
Gesamtschuld
liegt vor, wenn von mehreren Schuldnern jeder verpflichtet ist,
die ganze Leistung zu bewirken, der Gläubiger aber die Leistung
insgesamt nur einmal verlangen kann. Es steht hier im Belieben des
Gläubigers, welchen der Schuldner er ganz oder teilweise in
Anspruch nimmt. Die Gesamtschuld ist die häufigste Form der
Schuldnermehrheit. Leistet einer der Gesamtschuldner, wirkt dies
auch für die anderen. Dem Leistenden steht dann im Innenverhältnis
ein Ausgleichsanspruch gegen die übrigen Gesamtschuldner insoweit
zu, als er über den auf ihn entfallenden Anteil hinaus gezahlt
hat.
[Index]
Geschäftsfähigkeit
ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbst wirksam vorzunehmen.
Sie ist ein Unterfall der Handlungsfähigkeit. Volljährige
Personen sind grundsätzlich voll geschäftsfähig,
können also alle Rechtsgeschäfte abschließen. Minderjährige,
die das siebente, noch nicht aber das achtzehnte Lebensjahr vollendet
haben, sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können
ohne Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters (i.d.R. den Eltern)
nur solche Rechtsgeschäfte vornehmen, die ihnen nur einen rechtlichen
Vorteil bringen (z.B. die Annahme einer Schenkung). Rechtlich zumindest
auch nachteilige Verträge, bei dem der Minderjährige selbst
verpflichtet wird und die der Minderjährige ohne eine solche
Einwilligung abschließt, sind zunächst schwebend unwirksam.
Mit Genehmigung der Eltern werden die Verträge wirksam, bei
Verweigerung sind sie endgültig unwirksam. Geschäftsunfähig
sind Kinder unter sieben Jahren und Personen, die sich aufgrund
dauernder krankhafter Störung der Geistestätigkeit in
einem Zustand befinden, der die freie Willensbildung ausschließt.
Deren Willenserklärungen sind nichtig. Kinder unter sieben
Jahren können deshalb auch nicht mit Einwilligung oder Genehmigung
der Eltern etwa einen Kaufvertrag über Süßigkeiten
abschließen.
Geschäftsführer
sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Die GmbH muss einen oder mehrere Geschäftsführer
haben. Diese brauchen nicht mit den Gesellschaftern identisch zu
sein.
Geschäftsführung
ohne Auftrag liegt vor, wenn eine Person (Geschäftsführer)
für einen anderen (Geschäftsherr) ein Geschäft führt,
ohne von diesem beauftragt zu sein. Sie setzt voraus, dass der Geschäftsführer
willentlich im Interesse des anderen tätig wird. Bei der berechtigten
Geschäftsführung ohne Auftrag hat der Geschäftsführer
die Interessen des Geschäftsherrn zu berücksichtigen.
Er kann dann Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Handelt der Geschäftsführer
jedoch gegen den erkennbaren Willen des Geschäftsherrn, macht
er sich schadensersatzpflichtig.
Geschäftsgrundlage
sind alle gemeinsamen Vorstellungen über das Vorhandensein,
das Fehlen oder den zukünftigen Eintritt oder Wegfall bestimmter
Umstände, welche die Parteien zum Vertragsschluss bewogen haben.
Bei Wegfall dieser Geschäftsgrundlage entspricht es dem Grundsatz
von Treu und Glauben, dass der Vertragsinhalt den veränderten
Verhältnissen anzupassen ist.
Seit 01.01.2002 ausdrücklich geregelt in § 313 BGB.
Gesellschaft
bürgerlichen Rechts ist die Grundform der Gesellschaft.
Sie entsteht durch formlos möglichen Gesellschaftsvertrag zwischen
mindestens 2 Personen, die sich zur Erreichung eines gemeinsamen,
auf Vermögensinteressen gerichteten Zwecks zusammenschließen.
Getrenntleben
ist ein Zustand zwischen Eheleuten, bei dem zwischen ihnen eine
häusliche Gemeinschaft nicht (mehr) besteht und mindestens
ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will. Getrenntleben
begründet nach einer bestimmten Mindestdauer die Vermutung
dafür, dass eine Ehe gescheitert ist. Das Getrenntleben zwischen
Eheleuten ist auch innerhalb einer Wohnung möglich. Siehe auch
Ehescheidung.
Gewerkschaften
sind freiwillige Vereinigungen von Arbeitnehmern, die meist in der
Rechtsform eines nichtrechtsfähigen Vereins organisiert sind,
dessen Zweck die Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen
seiner Mitglieder ist.
Die Gewerkschaften sind in ihrem Bestand (Koalitionsfreiheit) und
in ihrer Betätigungsfreiheit (z.B. Streik) durch Art. 9 Abs.
3 Grundgesetz geschützt. Sie können als tariffähige
Parteien einen Tarifvertrag abschließen und in arbeitsgerichtlichen
Verfahren selbst klagen und verklagt werden.
GG =
Grundgesetz
Glaubhaftmachung
ist eine Beweisführung, die keinen vollen Beweis und damit
keine Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit erfordert.
Sie begnügt sich mit der je nach Gegenstand größeren
oder geringeren Wahrscheinlichkeit einer bestrittenen Behauptung.
Den Vollbeweis ersetzt sie nur, wenn das Gesetz es ausdrücklich
erlaubt. Wo Glaubhaftmachung ausreicht, sind alle Beweismittel zugelassen,
wenn sie sofort benutzbar sind, § 294 Abs. 2 ZPO.
Gläubiger
ist derjenige, der gegen einen Schuldner einen Anspruch hat, also
das Recht, von ihm ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu fordern.
Gläubigeranfechtung.
Sie ist im sog. Anfechtungsgesetz besonders geregelt und gibt einem
Gläubiger die Möglichkeit, bestimmte Rechtshandlungen
des Schuldners anzufechten, z.B. weil sie in der Absicht vorgenommen
wurden, einen Gläubiger zu benachteiligen. Es spielt keine
Rolle, ob später der Konkurs (Insolvenz) eröffnet wird.
Erreicht wird durch die Anfechtung die Rückgabe des veräußerten
Gegenstandes an den Schuld-ner und damit die Wiederherstellung einer
Vollstreckungsmöglichkeit des Gläubigers.
Gläubigerverzug
(auch Annahmeverzug) liegt vor, wenn die Erfüllung des Schuldverhältnisses
dadurch verzögert wird, dass Gläubiger die ihm ordnungsgemäß
und tatsächlich angebotene Leistung nicht annimmt. Ausnahmsweise
reicht ein wörtliches Angebot oder es kann von einem Angebot
ganz abgesehen werden. Die nachteiligen Folgen des Annahmeverzugs
für den Gläubiger sind im wesentlichen der Übergang
der Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung
der Sache, Wegfall der Verzinsung einer Geldschuld und das Recht
des Schuldners zur Besitzaufgabe.
Gleichbehandlung(sgrundsatz)
bedeutet im Arbeitsrecht, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist,
seine Arbeitnehmer (z.B. bei Gratifikationen) – im wesentlichen
– gleich zu behandeln. Seine Verletzung führt zu direkten Ansprüchen
des schlechter gestellten Arbeitnehmers.
GmbH.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Alle Gesellschafter
haften nur mit ihrer Stammeinlage.
Gratifikation.
Wegen besonderer Anlässe (Weihnachten, Dienstjubiläum
etc) können Arbeitnehmer neben ihrem laufenden Arbeitslohn
Gratifikationen erhalten. Der Arbeitgeber kann zu dessen Gewährung
verpflichtetet sein durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, wegen des
Gleichbehandlungsgrundsatzes oder Betriebsvereinbarung.
Grundbuch.
Register, in welches Grundstücke und alle dieses Grundstück
betreffenden Rechtsverhältnisse eingetragen werden.
Grundgesetz.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist die
(ursprünglich nur als vorübergehend gedachte) Verfassung
der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem Beitritt der Länder
der früheren DDR (Einigungsvertrag) gilt es auch dort. Die
ersten 19 Artikel stellen die sog. Grundrechte dar. Das Grundgesetz
regelt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik
Deutschland. Änderungen des Grundgesetzes bedürfen einer
Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Wesentliche,
tragende Verfassungsgrundsätze, wie die föderalistische
Struktur der Bundesrepublik, der Schutz der Menschenwürde,
die Gewaltenteilung sowie das Rechts- und Sozialstaatsprinzip sind
einer Änderung sogar generell entzogen.
Grundpfandrechte
sind Rechte an Grundstücken, die den Eigentümer zur Duldung
der Zwangsvollstreckung verpflichten. Dies sind Grundschuld, Hypothek
und Rentenschuld.
[Index]
Grundrechte.
Das Grundgesetz enthält in seinem ersten und wichtigsten Abschnitt
die Grundrechte. Daneben finden sich in anderen Abschnitten noch
grundrechtsähnliche Rechte, insbesondere das Recht auf rechtliches
Gehör und den gesetzlichen Richter. Die Grundrechte sind im
einzelnen: die Menschenwürde, die Unverletzlichkeit der persönlichen
Freiheit, der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz (Gleichbehandlung),
die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Glaubens- und Gewissensfreiheit,
die Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit, der Schutz von Ehe und
Familie, die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit, die Freizügigkeit,
die Berufsfreiheit, die Eigentumsgarantie, das Asylrecht und das
Recht auf effektiven Rechtsschutz.
Grundschuld
ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen,
zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme
aus dem Grundstück zu zahlen ist. Sie gehört zu den Grundpfandrechten
und wird in der Regel zur Absicherung eines Darlehens bestellt.
Im Gegensatz zur Hypothek ist sie in ihrem Bestand von der gesicherten
Forderung unabhängig: wird das Darlehen zurückbezahlt,
bleibt die Grundschuld unverändert bestehen und kann später
als Sicherheit für ein neues Darlehen wiederverwendet werden.
Sie entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch; sie kann
auf mehreren Grundstücken lasten (Gesamtgrundschuld) und ist
übertragbar.
Gütergemeinschaft
ist ein Güterstand, den Eheleute durch Ehevertrag vereinbaren
können; er hat zur Folge, dass die Vermögen der Eheleute
grundsätzlich vollständig gemeinschaftliches Vermögen
beider Eheleute werden, auch wenn nur einer von Ihnen den Kaufvertrag
abschließt (sogenanntes Gesamtgut); die Ehegatten verwalten
ihr Vermögen regelmäßig gemeinschaftlich. Dieser
Güterstand ist heute praktisch bedeutungslos.
Güterstand
ist das zwischen Eheleuten bestehende Verhältnis im Hinblick
auf ihr beiderseitiges Vermögen. Gesetzlicher Güterstand,
der ohne anderweitige Vereinbarung automatisch mit der Eheschließung
eintritt, ist die Zugewinngemeinschaft; notariell vereinbart werden
können die Güterstände der Gütergemeinschaft
oder der Gütertrennung.
Gütertrennung
ist ein Güterstand, den Eheleute durch Ehevertrag vereinbaren
können; er hat zur Folge, dass die Vermögen der Eheleute
rechtlich völlig voneinander getrennt sind; jeder Ehegatte
verwaltet sein Vermögen selbst.
[Index]
H
Haftung
bedeutet einmal das Einstehen müssen für eine Verpflichtung
und zum anderen Haftung des Vermögens oder einer bestimmten
Vermögensmasse eines Schuldners gegenüber dem Zugriff
des Gläubigers. Meist setzt Haftung Verschulden voraus.
Haftungsbeschränkung.
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darf die Haftung
für ein (nicht grob) fahrlässiges Verhalten des Verwenders
oder einer seiner Hilfspersonen ausgeschlossen oder beschränkt
werden. In anderen (sog. Individual-) Verträgen (also einzelvertraglich)
darf die Haftung noch weiter beschränkt werden – bis zur Grenze
der Verletzung der guten Sitten.
Halter
eines Kraftfahrzeuges ist, wer dieses für eigene Rechnung betreibt
und die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber besitzt.
Er wird bei Zulassung des Fahrzeugs erfasst und im KFZ-Schein vermerkt.
Der Halter muss nicht mit dem Eigentümer identisch sein. Der
Halter eines Fahrzeugs ist für dessen einwandfreien technischen
Zustand verantwortlich und zivilrechtlich für die Betriebsgefahr
des Fahrzeugs. Verstöße, die mit dem Fahrzeug begangen
werden, lösen dagegen mit Ausnahme der Verstöße
im ruhenden Verkehr (i.d.R. Parkverstöße) eine Verantwortlichkeit
nur des wirklichen Täters (Fahrers) aus.
Handelsregister
sind öffentliche, von jedermann einsehbare Register, die bei
den Amtsgerichten geführt werden und in die Kaufleute und Handelsgesellschaften
sowie bestimmte mit ihnen zusammenhängende Tatsachen eingetragen
werden (u.a. Gesellschafter, Prokuraerteilung, ggf. haftendes Kapital,
etc.). Ein redlicher Dritter kann sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Eintragungen im Handelsregister verlassen.
Handelsvertreter
ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit
betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu
vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Er hat sich
um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen;
hierbei hat er das Interesse des Unternehmers (des sogenannten Prinzipals)
wahrzunehmen. Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für
alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen
Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen
sind, §§ 84 ff. HGB.
Haustürgeschäft.
Ein Haustürgeschäft ist dadurch gekennzeichnet, dass der
Vertragsabschluss in einem Bereich vorgenommen wird, der im Normalfall
von Geschäftsabschlüssen freigehalten wird. Zu diesem
Bereich zählen insbesondere die Privatwohnung, der Arbeitsplatz,
die Straße und der Freizeitbereich. Da ein dort angesprochener
Kunde regelmäßig durch das betreffende Geschäft
überrascht wird, hat er innerhalb einer Woche ein Widerrufsrecht.
Das bedeutet, dass er den Vertragsschluss solange ohne weitere Gründe
von sich aus rückgängig machen kann.
Hypothek
ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen,
zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme
zu zahlen ist, und zwar zur Erfüllung einer ihm zustehenden
Forderung. Sie gehört zu den Grundpfandrechten, ihr Zweck ist
die Absicherung einer Geldforderung. Anders als die Grundschuld
ist sie unauflöslich mit der gesicherten Forderung verbunden
(akzessorisch): verändert sich die Forderung, hat dies unmittelbar
Auswirkungen auf die Hypothek. Die Hypothek entsteht durch Einigung
und Eintragung im Grundbuch, außerdem muss der Gläubiger
wegen der strengen Akzessorietät bereits Inhaber der zu sichernden
Forderung sein. Wird die gesicherte Forderung abgetreten, geht auch
die Hypothek auf den neuen Gläubiger über.
[Index]
I
In dubio pro
reo (im Zweifel für den Angeklagten) bedeutet, dass im
Strafprozess eine Verurteilung nur erfolgen darf, wenn das Gericht
davon überzeugt ist, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegte
Tat schuldhaft begangen hat. Damit muss nicht der Angeklagte seine
Unschuld, sondern die Staatsanwaltschaft seine Schuld beweisen.
Inkasso
ist die Einziehung von Forderungen. Der Betrieb eines Inkassobüros
ist nach § 14 Gewerbeordnung anzeigepflichtig und nach dem
Rechtsberatungsgesetz besteht eine Erlaubnispflicht.
Insolvenz
(früher: Konkurs) ist ein gerichtliches Verfahren der Zwangsvollstreckung,
das auf möglichst gleichmäßige Befriedigung aller
Insolvenzgläubiger abzielt. Er ist geregelt in der Insolvenzordnung.
Voraussetzung der Insolvenzeröffnung ist Zahlungsunfähigkeit
oder Überschuldung des Schuldners. Mit dem Eröffnungsbeschluss
des Insolvenzgerichtes, der auf Antrag eines Gläubigers oder
des Gemeinschuldners selbst ergeht, kann nur noch der Insolvenzverwalter
über die Insolvenzmasse verfügen. Die Zwangsvollstreckung
in einzelne Vermögensgegenstände des Gemeinschuldners
ist während der Dauer des Insolvenzverfahrens ausgeschlossen.
Im Rahmen der Insolvenz kann auch ein Zwangsvergleich geschlossen
werden (Konkursstraftaten; Insolvenzordnung).
Insolvenzgeld
ist eine öffentliche Geldleistung. Zweck dieser Leistung ist
es, das den Arbeitnehmern infolge Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
entgangene Arbeitsentgelt zu ersetzen, soweit es auf einen Zeitraum
von 3 Monaten vor Insolvenzeröffnung entfällt; ausgezahlt
wird der Nettolohn. Der Antrag ist binnen zwei Monaten nach Insolvenzeröffnung
beim zuständigen Arbeitsamt zu stellen.
Insolvenzstraftaten
sind strafbare Handlungen im Zusammenhang mit einer Insolvenz. Ihr
besonderes Kennzeichen ist, dass die entsprechenden Verhaltensweisen
nur dann eine Strafbarkeit nach sich ziehen, wenn das Insolvenzverfahren
eröffnet worden ist, seine Eröffnung mangels Masse abgelehnt
worden ist oder wenn der Täter seine Zahlungen insgesamt eingestellt
hat. Unter den Insolvenzstraftaten sind vor allem folgende Delikte
von Bedeutung: Bankrott liegt vor allem vor, wenn der Täter
in einer Krise Vermögensbestandteile beiseite schafft, grob
gegen Grundsätze ordnungsgemäßen Wirtschaftens verstößt,
nicht bestehende Rechte anerkennt oder gegen Verpflichtungen im
Zusammenhang mit seiner Buchführungs- oder Bilanzierungspflicht
verstößt. Dasselbe gilt, wenn er durch solche Handlungen
erst eine Krise herbeiführt. Gläubigerbegünstigung
ist gegeben, wenn der Täter einem seiner Gläubiger – etwa
einem guten Geschäftsfreund – für eine Forderung eine
Befriedigung verschafft, die diesem so nicht zusteht. Das kann etwa
darin bestehen, dass er noch vor Fälligkeit seiner Forderung
sein Geld erhält oder dass ihm der Scheck eines zahlungsfähigen
Dritten, der an sich auf dem überschuldeten Geschäftskonto
gutgeschrieben werden müsste, überlassen wird. Schuldnerbegünstigung
begeht schließlich, wer einem Schuldner dabei hilft, Bestandteile
seines Vermögens beiseite zu schaffen.
[Index]
J
Jugendamt.
Aufgaben des Jugendamtes sind insbesondere, die Leistungen der Jugendhilfe
zu erbringen. Solche Leistungen werden z.B. angeboten in Form von
Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahme von Kindern und
Jugendlichen, Beratung von Pflegern und Vormündern, Mitwirkung
in Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht, Amtspflegschaft
und Amtsvormundschaft sowie Beurkundung und Beglaubigung und die
Erteilung vollstreckbarer Urkunden
[Index]
K
Kapitalgesellschaft
ist eine rechtsfähige Gesellschaft, bei der die Mitgliedschaft
ausschließlich in der reinen Kapitalbeteiligung der Gesellschafter
besteht, nicht jedoch - wie bei der Personengesellschaft - in deren
persönlicher Mitarbeit. Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaft,
die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Charakteristisch für die Kapitalgesellschaften ist
der relativ einfache An- und Verkauf von Geschäftsanteilen
der Gesellschaft.
Kausalität
(Ursächlichkeit) beschreibt die Zurechenbarkeit eines Handelns
oder Unterlassens zu einem bestimmten Erfolg.
Kindererziehungszeiten.
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Zeiten der Erziehung
eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren, wenn diese im Bundesgebiet
erfolgt, berücksichtigt. Für diese Zeit gelten Versicherungsbeiträge
als bezahlt. Anzurechnen ist die Zeit für den Elternteil, der
das Kind erzogen hat; bei gemeinsamer Erziehung können die
Eltern bestimmen, wem die Zeit zuzuordnen ist.
Werden mehrere Kinder gleichzeitig erzogen, wird die Erziehungszeit
um die Monate der gleichzeitigen Erziehung verlängert, bei
Zwillingen also um weitere 3 Jahre.
Kindergeld
wird nach näherer Bestimmung des Bundeskindergeldgesetzes ausbezahlt.
Es handelt sich um eine Sozialleistung zur Minderung des Familienaufwands.
Der Anspruch auf Kindergeld ist abhängig vom Vorliegen eines
Kindschaftsverhältnisses, vom Wohnsitz und von der Bezugsberechtigung
des Antragstellers. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht
an. Ein Ausländer erhält Kindergeld, wenn er im Besitz
einer Aufenthaltserlaubnis und einer Arbeitserlaubnis ist. Als Kinder
gelten neben ehelichen auch Stiefkinder, Pflegekinder und Enkel,
wenn sie in den Haushalt des Antragstellers aufgenommen sind. Berücksichtigungsfähig
sind Kinder grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Befinden sie sich noch in Ausbildung, leisten sie ein freiwilliges
soziales oder ökologisches Jahr ab oder ist eine Berufsausbildung
mangels geeigneten Ausbildungsplatzes nicht möglich, ist eine
Berücksichtigung bis zur Vollendung des 27. Lebens-jahres möglich.
Die Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes oder des Zivildienstes
kann auf die Zeit des Bezugs von Kindergeld angerechnet werden.
Das Kindergeld beträgt seit 1.1.2002 je Monat für
das erste, zweite und dritte Kind € 154,--, für
das vierte und jedes weitere Kind € 179,--. Der Vollzug des
Kindergeldgesetzes obliegt der Bundesanstalt für Arbeit.
Kindesunterhalt.
Der Unterhalt gegenüber Kindern. Verwandte in gerader Linie
(z.B. Kinder und Eltern) sind einander verpflichtet, Unterhalt
zu gewähren. Unterhaltsberechtigt ist, wer außerstande
ist, sich selbst zu unterhalten. §§ 1601, 1602 BGB. Kindesunterhalt
wird der Höhe nach üblicher Weise gemäß der
„Düsseldorfer Tabelle“ bestimmt.
Kommanditgesellschaft
(KG) ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines
Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma (= Name) gerichtet
ist; mindestens ein Gesellschafter haftet den Gläubigern der
KG für deren Verbindlichkeiten unmittelbar und unbeschränkt
mit seinem gesamten Vermögen (Komplementär), beliebig
viele weitere Gesellschafter (Kommanditisten) haften nur mit ihrer
Einlage (Kommanditanteil).
Kommanditist
ist ein Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, der nur in Höhe
seiner Einlage für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft
haftet.
Komplementär
ist der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), der den
Gesellschaftsgläubigern unmittelbar und unbeschränkt mit
seinem gesamten Vermögen haftet und die KG nach außen
vertritt, §§ 161 ff. HGB.
Konkludente
Handlung ist eine stillschweigende, durch schlüssiges Verhalten
zum Ausdruck gebrachte Willenserklärung (z.B. Hinlegen des
Geldes beim Kauf einer Packung Zigaretten).
Konkurs
jetzt: Insolvenz
Kostenentscheidung.
Im Zivilprozess enthält das Urteil eine von Amts wegen zu treffende
Kostenentscheidung. Die Kostenentscheidung ist grundsätzlich
nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung anfechtbar.
Krankengeld
ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankengeld
gehört neben der Krankenpflege zu den wichtigsten Leistungen
dieses Sozialversicherungszweigs. Anspruchsvoraussetzung ist neben
der Versicherteneigenschaft die Arbeitsunfähigkeit infolge
von Krankheit. Der Anspruch entsteht dann, sobald der Arbeitgeber
nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Der Anspruch auf
Krankengeld ist grundsätzlich auf 78 Wochen innerhalb eines
Zeitraums von 3 Jahren begrenzt. Es beträgt 80 v.H. des Regellohns
des Versicherten.
Kranzgeld
nannte man früher den Anspruch einer Verlobten gegen ihren
Verlobten, dem sie den Geschlechtsverkehr (die „Beiwohnung“) gestattet
hat, wegen dessen unberechtigtem Rücktritt vom Verlöbnis,
früher § 1300 BGB .
Kreditoren
werden die Gläubiger, Debitoren die Schuldner genannt.
Kündigung
ist eine einseitige Willenserklärung, durch die ein Schuldverhältnis
mit Wirkung für die Zukunft beendet wird. Kündigungen
sind im Gesetz vor allem bei Dauerschuldverhältnissen wie Miete
oder Arbeitsverhältnissen vorgesehen. Von der ordentlichen
Kündigung, die meist an bestimmte Fristen gebunden ist, ist
die außerordentliche Kündigung zu unterschieden, bei
der meist keine Fristen einzuhalten sind. Für sie müssen
besonders wichtige Gründe für die (meist sofortige) Beendigung
der vertraglichen Beziehungen vorliegen.
[Index]
L
Leasing
nennt man einen Vertrag, bei dem der Leasinggeber dem Leasingnehmer
eine Sache gegen Entgelt zum Gebrauch überlässt, wobei
jedoch der Leasingnehmer alleine die Gefahr für Instandhaltung,
Sachmängel, Untergang oder Beschädigung der Sache trägt.
Der Leasingvertrag ist ein atypischer Mietvertrag mit Kaufvertragselementen.
Die in Deutschland häufigste Form ist das sogenannte Finanzierungsleasing.
Dabei wird eine meist teure Sache vom Leasinggeber erworben und
dem Leasingnehmer für eine längere Zeit überlassen.
Leistungsort
ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung zu erbringen
hat. Für die Bestimmung des Leistungsorts ist zunächst
die Vereinbarung der Parteien maßgebend. Fehlt eine ausdrückliche
Vereinbarung, entscheiden die Umstände, insbesondere die Natur
des Schuldverhältnisses. Der Leistungsort bestimmt nicht selten
die örtliche Zuständigkeit der Gerichte.
Liquidation
ist die Auflösung einer Gesellschaft zum Zwecke der vollständigen
Befriedigung der Gläubiger (andernfalls droht Insolvenz) und
die Verteilung etwaig verbleibenden Überschusses an die Gesellschafter.
Liquidität
bedeutet die Fähigkeit, allen Zahlungsverpflichtungen termin-
und betragsgemäß nachkommen zu können. Ist dies
nicht der Fall, folgt in der Regel die Insolvenz.
Lohnfortzahlung
siehe Entgeltfortzahlung.
Lohnpfändung
ist die Pfändung von Arbeitseinkommen. Sie ist zum Schutz der
Arbeitnehmer stark einge-schränkt. So sind bestimmte Bezüge
überhaupt nicht, andere nur zum Teil pfändbar. Darüber
hinaus gibt es Pfändungsfreigrenzen, die etwa für alleinstehende
Schuldner ab 01.01.2002 € 940,-- monatlich betragen.
Lügendetektor
darf im Strafverfahren in Deutschland nicht verwendet werden, weil
er die Willensentschließung beeinträchtigt, § 136a
StGB. Selbst wenn der Beschuldigte dem Einsatz zustimmt, scheiden
Aussagen eines Lügendetektors als Beweismittel aus
[Index]
M
Mahnbescheid
wird im Rahmen des gesetzlichen Mahnverfahrens vom Gericht auf
Antrag des Gläubigers erlassen. Gegen den Mahnbescheid kann
der Schuldner Widerspruch erheben. Die Widerspruchsfrist beträgt
2 Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids, ist aber auch noch
später möglich, solange der nachfolgende Vollstreckungsbescheid
noch nicht verfügt ist.
Mangelfolgeschaden
ist ein Schaden, der aufgrund einer mangelhaften Lieferung oder
Leistung nicht am Vertragsobjekt selbst entstanden ist (z.B. Wasserschaden
infolge unzureichender Bauwerksabdichtung). Der Geschädigte
kann bei Verschulden (hier des Werkunternehmers oder des Architekten
bei Planungsfehlern) Schadensersatz verlangen.
Manteltarifvertrag
ist ein Tarifvertrag, der die grundsätzlichen und allgemeinen
Regelungen und Arbeitsbedingungen für die Arbeitsverhältnisse
der Arbeitnehmer enthält. Daneben gibt es vor allem Lohntarifverträge,
aber auch solche für Zusatzleistungen.
Massenentlassung.
Nach § 17 Kündigungsschutzgesetz besteht dem Arbeitsamt
gegenüber Anzeigepflicht bei Entlassungen innerhalb von 30
Tagen von mehr als 5 Arbeitnehmern in Betrieben mit in der Regel
mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern, von 10 % der im Betrieb
regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder aber
mehr als 25 Arbeitnehmers in Betrieben mit in der Regel mindestens
60 und weniger als 500 Arbeitnehmern sowie von mindestens 30 Arbeitnehmer
in Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern; zulässig
sind sie nur mit Genehmigung des jeweiligen Landesarbeitsamtes.
Mietwucher
liegt vor, wenn die zwischen Vermieter und Mieter vereinbarte Miete
mindestens 50% über der örtlichen Vergleichsmiete liegt.
Eine entsprechende Vereinbarung ist dann hinsichtlich der Vereinbarung
des Mietzinses unwirksam und die ortsübliche Miete gilt als
geschuldet. Straftatbestand!
Minderung
ist ein Gewährleistungsanspruch, der beim Kauf (§ 441
BGB), beim Werkvertrag (§ 638 BGB) und beim Reisevertrag (§
651d BGB) im Falle einer mangelhaften Leistung besteht. Dabei wird
der Kaufpreis, der Werklohn bzw. der Reisepreis herabgesetzt.
Mindesturlaub
ist gesetzlich festgelegt. Er beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz
24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche und 20 Werktage bei einer 5-Tage-Woche,
also stets 4 Wochen pro Jahr.
Miteigentum
liegt vor, wenn mehrere gemeinsame Eigentümer einer Sache in
Gemeinschaft nach Bruchteilen sind.
Mitverschulden.
Im Rahmen von Schadensersatzansprüchen (z.B. bei Verkehrsunfällen)
kann das Mitverschulden einmal in einer vorwerfbaren Mitverursachung
liegen, zum anderen auch in einem Unterlassen notwendiger Schutzvorkehrungen
oder der Missachtung eigener Interessen. So können Schmerzensgeldansprüche
erheblich gekürzt werden, wenn der Gurt nicht angelegt wurde.
Eine Missachtung seiner eigenen Interessen muss sich beispielsweise
vorwerfen lassen, wer sich zu einem erkennbar Angetrunkenen in das
Auto setzt, denn hier ist nach der Lebenserfahrung mit einem Unfall
zu rechnen.
Mutterschaftsgeld
erhalten Frauen, die Mitglied einer Krankenkasse sind und dort Anspruch
auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit haben oder denen wegen
der Schutzfristen (6 Wochen vor und 8 bzw. bei Mehrlingsgeburten
12 Wochen nach der Geburt) kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Die
Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht der Höhe des Krankengeldes.
Mutterschutz.
Das Mutterschutzgesetz gilt für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis
stehen, und für Heimarbeiterinnen. Zum Schutze der werdenden
Mutter ist die Arbeitsplatzgestaltung besonders geregelt. Ferner
bestehen Beschäftigungsverbote in den letzten 6 Wochen vor
der Entbindung sowie bis zum Ablauf von 8 Wochen (bzw. 12 Wochen
bei Mehrlings- oder Frühgeburten) nach der Entbindung. Die
Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft
und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung ist unzulässig.
War dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung
nicht bekannt, muss sie innerhalb von 2 Wochen mitgeteilt werden
– auch dann ist die Kündigung unwirksam. Frauen, die Mitglied
einer Krankenkasse sind, erhalten für die Zeit der Schutzfristen
Mutterschaftsgeld oder Zuschuss zum Mutter-schaftsgeld. Für
Beamtinnen gilt die VO über den Mutterschutz für Beamtinnen.
[Index]
N
Nacherbe
ist ein Erbe, der erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer
Erbe (Vorerbe) geworden war. Er hat beim Eintritt des Nacherbfalls
(regelmäßig ist dies der Tod des Vorerben) einen Anspruch
auf Herausgabe der Erbschaft – von wem auch immer.
Nachlass:
siehe Erbschaft
Naturalrestitution
besagt, dass der zu Schadensersatz Verpflichtete den Zustand herstellen
muss, der bestanden hat, bevor es zu dem vom ihm verursachten Schaden
gekommen ist. Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung
einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Geschädigte
aber statt der Herstellung auch den dazu erforderlichen Geldbetrag
verlangen.
Natürliche
Person bezeichnet in unserer Rechtsordnung den Menschen, dessen
Rechtsfähigkeit mit der Geburt beginnt und mit dem Tod endet.
Das Gegenstück sind juristische Personen, also rechtfähige
Gesellschaften oder Körperschaften.
Nichteheliche
Lebensgemeinschaft. Auf sie finden grundsätzlich die allgemeinen
Vorschriften Anwendung, nicht diejenigen des Ehe- oder Familienrechts.
Nießbrauch.
Ein Recht, dass den Inhaber berechtigt, eine fremde Sache umfassend
zu nutzen. Er kann an beweglichen Sachen und an Rechten bestehen
sowie als Belastung eines Grundstücks. Als Grundstücksbelastung
gehört er zu den Dienstbarkeiten und entsteht durch Einigung
und Eintragung im Grundbuch. Der Nießbrauch ist nicht übertragbar
und nicht vererblich.
Notfrist
ist im Zivilprozess eine Frist, die im Gesetz ausdrücklich
als solche bezeichnet ist. Das Wesen der Notfristen besteht darin,
dass sie nicht verlängerbar sind, sie auch während des
Ruhens des Verfahrens laufen und dass nur bei unverschuldeter Versäumung
Wiedereinsetzung gewährt werden kann. Notfristen sind beispielsweise
die Rechtsmitteleinlegungsfrist (z.B für die Berufung).
Nutzungsausfall
bezeichnet die unterbliebene Nutzung eines Rechts oder einer
Sache. Im Schadensrecht ist derjenige, der für diesen Nutzungsausfall
verantwortlich ist, verpflichtet, die unterbliebene Nutzung durch
Geld zu entschädigen. Praktische Bedeutung hat diese Nutzungsausfallentschädigung
bei der Sachbeschädigung eines Kraftfahrzeugs.
[Index]
O
Offenbarungseid
war die frühere Bezeichnung für eine eidesstattliche
Versicherung zur Bekräftigung der Richtigkeit eines vom Schuldner
vorgelegten Vermögensverzeichnisses nach erfolglos verlaufener
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in sein bewegliches Vermögen.
Offene Handelsgesellschaft
(OHG) ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines
vollkaufmännischen Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher
Firma (= Name der Gesellschaft) gerichtet ist. Ihre Gesellschafter
haften den Gläubigern der Gesellschaft für deren Verbindlichkeiten
unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen,
wie auch bei einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR).
Offizialdelikt
ist eine strafbare Handlung, die von Amts wegen, also ohne Rücksicht
auf den Willen des Verletzten verfolgt wird. Den Gegensatz bildet
das Antragsdelikt, bei dem die strafbare Handlung nur auf Antrag
des Verletzten verfolgt wird.
Ordnungsgeld
ist ein Ordnungsmittel, mit dessen Hilfe das Gericht die ordnungsgemäße
Abwicklung des gerichtlichen Verfahrens gewährleisten kann.
Ein Ordnungsgeld kann zum Beispiel festgesetzt werden gegen geladene,
jedoch nicht erschienene Zeugen und Sachverständige.
Ordnungshaft
bis zu einer Woche kann gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige
oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen festgesetzt werden,
die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen. Die
Ordnungshaft kann sofort vollstreckt werden (wie wiederholt seitens
des Richters Schill geschehen).
Ordnungswidrigkeit.
Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße, die keinen
kriminellen Unrechtsgehalt haben. Sie sind daher nicht mit Strafe
bedroht, sondern können im sogenannten Ordnungswidrigkeitenverfahren
mit Geldbuße geahndet werden. Ordnungswidrigkeiten sind in
zahlreichen Gesetzen verstreut. Von besonderer praktischer Bedeutung
sind die Verstöße gegen Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes
(StVG).
Gegen einen wegen einer Ordnungswidrigkeit ergangenen Bußgeldbescheid
kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch
eingelegt werden. Wird dann der Bußgeldbescheid durch die
zuständige Verwaltungsbehörde nicht zurückgenommen
und das Verfahren auch in dem nachfolgenden Zwischenstadium nicht
eingestellt, so kommt es zu einem Verfahren vor dem zuständigen
Amtsgericht. Dieses folgt im wesentlichen den Regeln des Strafprozesses.
In eine weitere Instanz ist der Rechtsweg nur noch in sehr eingeschränktem
Umfang eröffnet.
Ortsübliche
Vergleichsmiete ist die Miete für eine Wohnung, die üblicherweise
in der Gemeinde für eine Wohnung vergleichbarer Art, Größe,
Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt wird. Sie kann für
die Begründung einer Mieterhöhung zugrunde gelegt werden.
[Index]
PQR
Pacht
ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der Verpächter verpflichtet
wird, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstandes
und den Genuss der Früchte gegen Entgelt zu gewähren.
In der Befugnis des Pächters, aus der bestimmungsgemäßen
Verwertung der Sache einen Ertrag zu erzielen, liegt der wesentliche
Unterschied zur Miete (dort nur Gebrauchsüberlassung). Anders
als bei der Miete können auch Rechte verpachtet werden (zum
Beispiel Urheberrechte). Auf die Pacht finden im wesentlichen die
mietrechtlichen Vorschriften entsprechend Anwendung. Besondere Vorschriften
bestehen bei Landpacht, Kleingartenpacht, Jagd- und Fischereipacht.
Partnerschaft
ist eine im Partnerschaftsregister einzutragende Gesellschaft, in
der sich Angehörige Freier Berufe (z.B. Ärzte, Steuerberater
oder Rechtsanwälte) zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen.
Gesetzliche Grundlage ist das Partnerschafsgesellschaftsgesetz vom
25.7.1994.
Passivlegitimation
besitzt im Zivilprozeß der Beklagte, wenn der Anspruch, den
der Kläger erhebt, sich (jedenfalls auch) gegen den Beklagten
richtet. Ohne Passivlegitimation ist die Klage unbegründet.
Pfändung
ist die staatliche Beschlagnahme eines Gegenstandes zum Zwecke der
Gläubigerbefriedigung. Sie ist Zwangsvollstreckung in das bewegliche
Vermögen. Die Pfändung körperlicher Sachen wird durch
den Gerichtsvollzieher durch Wegnahme oder Anbringung eines Pfandsiegels
bewirkt. Dadurch entsteht ein Pfandrecht. Für die Pfändung
von Rechten ist das Vollstreckungsgericht zuständig, das einen
Pfändungsbeschluss erlässt. Zur Pfändung von Arbeitseinkommen
siehe Lohnpfändung.
Pflichtteil
ist eine Mindestbeteiligung naher, aber (mindestens teilweise) enterbter
Angehöriger (Abkömmlinge, Eltern, Ehegatte) am Nachlass
eines Erblassers, die nur unter besonders engen Voraussetzungen
entzogen werden kann. Der Pflichtteilsanspruch ist ein schuldrechtlicher
Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen
Erbteils. Daneben gibt es den Pflichtteilergänzungsanspruch,
bei welchem die in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall verschenkten
Vermögenswerte für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs
wieder hinzugerechnet werden.
Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann
der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils
den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn
der verschenkte Gegenstand dem Nachlass wieder fiktiv hinzugerechnet
wird. Der Anspruch ist nach Ablauf von 10 Jahren nach der Schenkung
ausgeschlossen. §§ 2325, 2326 BGB.
Positive
Vertragsverletzung ist ein Fall der Leistungsstörung, heute
unter § 280 I BGB subsumiert. Hierunter fallen alle schuldhaften
Pflichtverletzungen im Rahmen eines Schuldverhältnisses, die
weder der Unmöglichkeit, noch dem Verzug zuzuordnen sind und
deren Folgen nicht von den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen
erfasst werden. Der Anwendungsbereich der positiven Vertragsverletzung
ist daher ziemlich umfassend. Als Haupttypen können jedoch
die Schlechtleistung und die Verletzung von Nebenpflichten genannt
werden. Die positive Vertragsverletzung stellt eine Anspruchsgrundlage
für Schadensersatzansprüche dar.
Präklusion
bedeutet Ausschluss. Präkludiert ist im Zivilprozess vor allem
derjenige, der Sachvortrag verspätet einbringt.
Probearbeitsverhältnis
ist ein Arbeitsverhältnis, das während der vertraglich
vereinbarten Probezeit leichter lösbar ist als ein normales
Arbeitsverhältnis. In Gesetz und Tarifverträgen sind Kündigungsfristen
während der Probezeit von 1 bis 14 Tage vorgesehen.
Produkthaftung
ist die gesetzlich im Produkthaftungsgesetz festgelegte Gefährdungshaftung
eines Produzenten für Produktmängel, insbesondere gegenüber
dem Endabnehmer. Von der Produkthaftung ausgenommen sind nicht weiter
verarbeitete landwirtschaftliche Naturprodukte. Nach diesem Gesetz
besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Prokura
ist eine besondere handelsrechtliche Vollmacht mit gesetzlich bestimmtem
Umfang: Sie ermächtigt den Prokuristen zu allen Arten von Geschäften,
die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringen kann. Sie
kann nur von einem Vollkaufmann erteilt werden und muss im Handelsregister
eingetragen werden.
Prozesskostenhilfe
(früher Armenrecht) wird Personen gewährt, die wirtschaftlich
nicht in der Lage sind (auch nicht über einen Prozesskostenvorschuss),
Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen. Diese Personen werden von
den Prozesskosten befreit oder mit nur geringen Raten belastet,
die maximal 4 Jahre lang zu zahlen sind.
Prozesskostenvorschuss
kann ein unterhaltsberechtigter Ehegatte in einem Prozess, der eine
persönliche Angelegenheit betrifft, von seinem Ehepartner verlangen,
wenn er nicht in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
und die Leistung eines solchen Vorschusses der Billigkeit entspricht,
§ 1360a Abs. 4 BGB.
Prozessstandschaft
ist die Kompetenz, im eigenen Namen in einem Prozess ein fremdes
Recht geltend zu machen. Sie besteht etwa für den Konkursverwalter,
den Zwangsverwalter und den Nachlaßverwalter aber auch für
den sorgeberechtigten Elternteil für seine minderjährigen
Kinder (z.B. um Unterhalt einzuklagen).
Rechtliches
Gehör kann nach Art. 103 Abs. 1 des GG vor Gericht jedermann
beanspruchen. Es handelt sich um ein Grundrecht, das Gerichten und
Behörden die Pflicht auferlegt, Entscheidungen erst dann zu
treffen, wenn dem Betroffenen vorher Gelegenheit gegeben wurde,
sich dazu zu äußern.
Rechtskraft.
Im Zivilprozess tritt Rechtskraft ein, wenn die Entscheidung mit
Rechtsmitteln nicht mehr angreifbar, also unanfechtbar, ist. Die
bedeutet, dass der Inhalt der Entscheidung für das Gericht
und für die Parteien maßgeblich ist. Durch eine rechtskräftige
Entscheidung soll eine nochmalige Entscheidung über denselben
Streitgegenstand vermieden und damit zur Rechtssicherheit und zum
Rechtsfrieden beigetragen werden.
Rechtsschutzbedürfnis
ist das notwendige berechtigte Interesse, um zum Erreichen eines
bestimmten Zwekkes ein Gericht in Anspruch nehmen zu können.
Bei Leistungsklagen liegt das Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig
vor. Bei Gestaltungsklagen, wie der Klage auf Abgabe einer Willenserklärung,
liegt das Rechtsschutzbedürfnis immer vor, da das Urteil benötigt
wird, um die materielle Rechtslage zu verändern. Feststellungsklagen
sind nur zulässig, wenn ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen
Feststellung bestimmter Umstände besteht.
Restitutionsklage
ist eine Klage, durch die ein bereits rechtskräftiges Urteil
wieder beseitigt werden soll, damit die Sache neu verhandelt und
entschieden werden kann. Dieses Wiederaufnahmeverfahren ist als
Ausnahme nur unter strengen Voraussetzungen möglich (z.B. weil
der Zeuge, auf dessen Aussage das Urteil beruht, zwischenzeitlich
wegen Meineids verurteilt wurde).
Revision.
Die Revision ist ein Rechtsmittel, das im Gegensatz zur Berufung
keine erneute Tatsacheninstanz eröffnet, sondern nur der Überprüfung
eines Urteils auf Rechtsfehler dient. Im Zivilprozess findet die
Revision grundsätzlich nur gegen Berufungsurteile des Oberlandesgerichts
und bei ausdrücklicher Zulassung statt. In der Arbeitsgerichtsbarkeit
ist die Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts an das
Bundesarbeitsgericht dann statthaft, wenn sie das Landesarbeitsgericht
direkt oder das Bundesarbeitsgericht aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde
zugelassen hat.
Rubrum
= Urteilskopf.
Rücktritt.
Im Zivilrecht ist der Rücktritt ein Gestaltungsrecht, durch
dessen Ausübung ein wirksam zustande gekommener Vertrag von
Beginn an rückgängig gemacht wird. Das Rücktrittsrecht
für eine Vertragspartei kann sich aus dem zugrundeliegenden
Vertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Nach erfolgtem Rücktritt
muss der Vertrag rückabgewickelt werden, wobei insbesondere
die Parteien die jeweils schon erhaltenen Leistungen wieder zurückgeben
und Nutzungen erstatten müssen.
Im Strafrecht gibt es unter bestimmten Vorrausetzungen den (straffreien)
Rücktritt vom Versuch der Begehung einer Straftat.
Rückwirkung
von Gesetzen ist unzulässig, wenn das Gesetz einen Sachverhalt
erfasst, der vor dem Zeitpunkt seines Erlasses bereits abgeschlossen
war oder wenn das Vertrauen nicht schutzwürdig ist oder wenn
die Betroffenen nicht vertrauen durften (z.B. wenn vorgesehene Änderungen
durch Veröffentlichungen bekannt waren).
[Index]
S
Schaden
ist jeder unfreiwillige Nachteil, den jemand an den eigenen, rechtlich
geschützten Gütern erleidet, egal ob es sich um einen
Vermögensschaden handelt oder um einen Nichtvermögensschaden
(z.B. Körperschäden). Eine Ersatzpflicht für Nichtvermögensschäden
besteht nur ausnahmsweise (siehe Schmerzensgeld).
Schadenersatz
ist der Ausgleich des einer natürlichen oder juristischen Person
entstandenen Schadens. Schadensersatz muss nur geleistet werden,
wenn dies gesetzlich ausdrücklich angeordnet ist. Grundsätzlich
hat Schadenersatz durch Herstellung des Zustandes zu erfolgen, der
ohne das Schadensereignis bestehen würde (sog. Naturalrestitution);
nur ausnahmsweise kann der Verletzte statt dessen Schadenersatz
in Geld verlangen.
Schadensfreiheitsrabatt.
Vor allem im Rahmen der Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung
für Kraftfahrzeuge spielt der Schadensfreiheitsrabatt eine
wichtige Rolle. Man versteht unter diesem Begriff, dass nach dem
schadensfreien Ablauf eines bestimmten Zeitraums die Höhe der
zu zahlenden Versicherungsprämie um einen bestimmten Prozentsatz
vermindert wird. Nach dem derzeitigen Stand liegt der niedrigste
Beitragssatz bei 30 %. Umgekehrt führen Schäden oder sonstige
ungünstige Einstufungen des Risikos – etwa bei Fahranfängern
– zu Zuschlägen (sogenannter Malus), so dass die Prämie
auf bis zu 260 % steigen kann.
Schmerzensgeld
ist die Entschädigung in Geld, die zivilrechtlich bei einer
unerlaubten Handlung wegen einer Verletzung des Körpers, der
Gesundheit oder einer Freiheitsentziehung verlangt werden kann;
ausnahmsweise wird hier ein Schaden ersetzt, der kein Vermögensschaden,
sondern immaterieller Schaden ist (siehe auch Schadensersatz).
Schuldanerkenntnis
ist ein Vertrag, durch den das Bestehen einer Schuld anerkannt wird.
Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn eine bereits
bestehende Schuld bestätigt wird, um sie dem Streit der Parteien
zu entziehen oder um eine Beweiserleichterung zu erreichen. Durch
ein konstitutives Schuldanerkenntnis soll unabhängig von einem
bereits bestehenden Schuldgrund eine neue, selbständige Schuld
geschaffen werden.
Schuldbeitritt
bedeutet, dass im Rahmen eines Schuldverhältnisses neben den
alten noch ein neuer Schuldner tritt. Der alte Schuldner wird von
der Schuld nicht befreit, beide haften gesamtschuldnerisch.
Schuldner
ist diejenige Partei eines Schuldverhältnisses, die verpflichtet
ist, einem anderen (dem Gläubiger) eine Leistung zu erbringen.
In der Zwangsvollstreckung wird derjenige, gegen den vollstreckt
wird, ebenfalls Schuldner genannt.
Schuldnerverzug
ist ein Fall der Leistungsstörung, bei dem der Schuldner eine
ihm noch mögliche Leistung aus einem von ihm zu vertretenden
Grund (rechtswidrig) verzögert. Er setzt neben der Fälligkeit
der Forderung regelmäßig eine Mahnung voraus. Einer Mahnung
bedarf es i.d.R. nur dann nicht, wenn die Fälligkeit kalendermäßig
bestimmt. Der sich im Verzug befindliche Schuldner hat den entstehenden
Schaden zu ersetzen, haftet schärfer und muss Verzugszinsen
bezahlen.
Schwerbehinderte
Menschen. Nach der Definition im SGB IX (§§ 80 ff;
früher Schwerbehindertengesetz) sind Schwerbehinderte Menschen
Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind
und infolge dieser Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht
nur vorübergehend um mindestens 50 % gemindert sind. Behinderte,
deren Erwerbsfähigkeit um mehr als 30 %., aber weniger als
50 v.H. gemindert ist und die ohne Maßnahmen nach dem Schwerbehindertengesetz
Schwierigkeiten im Erwerbsleben haben, sind auf Antrag vom Arbeitsamt
den Schwerbehinderten gleichzustellen. Arbeitgeber, die Betriebe
mit mindestens 16 Arbeitsplätzen unterhalten, müssen mindestens
6 % Schwerbehinderte beschäftigen; wird diese Quote nicht erfüllt,
ist für jede nicht besetzte Stelle eine Ausgleichsabgabe zu
zahlen. Zum Nachweis für die Schwerbehinderung dient der von
den Versorgungsämtern ausgestellt Schwerbehindertenausweis,
in den der Grad der Behinderung und sonstige gesundheitliche Merkmale
(etwa eine außergewöhnliche Gehbehinderung) eingetragen
werden. Für Streitigkeiten über die Ausstellung, die Berichtigung
oder die Einziehung von Schwerbehindertenausweisen ist der Rechtsweg
zu den Sozialgerichten gegeben. Schwerbehinderte Menschen genießen
einen besonderen Kündigungsschutz, der auch ohne Kenntnis des
Arbeitgebers greift. Ferner gibt es diverse Steuervorteile und Zusatzurlaub
für Schwerbehinderte Menschen.
Selbstschuldnerische
Bürgschaft ist eine Form der Bürgschaft, bei der der
Bürge nicht die Einrede der Vorausklage gegen den Hauptschuldner
erheben kann. Normalerweise kann der Bürge die Befriedigung
des Gläubigers verweigern, solange dieser nicht eine Zwangsvollstreckung
gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat. Der Bürge
haftet nach dem gesetzlichen „Normalfall“ also erst dann, wenn beim
Hauptschuldner nichts mehr zu holen ist. Auf das Recht, den Hauptschuldner
zunächst darauf zu verweisen, den Hauptschuldner zu verklagen
und die Zwangsvollstreckung zu versuchen, verzichtet der Bürge
bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Deshalb ist diese
Form der Bürgschaft für den Bürgen besonders gefährlich,
aber für den Gläubiger besonders interessant (in der Praxis
ist sie deshalb der Regelfall).
Sequestration
bedeutet im Verfahrensrecht die Verwaltung einer Sache durch einen
Dritten (Sequester). Der Begriff hat praktische Bedeutung in der
Zwangsverwaltung im Rahmen des Vollstreckungsrechts.
Sicherheitsleistung
soll den Sicherungsnehmer vor drohenden Rechtsnachteilen schützen.
Sie kann auf einem Vertrag (z. B. Mietkaution) oder auf einer gesetzlichen
Grundlage (z. B. Sicherheitsleistung beim Zugewinnausgleich nach
§ 1389 BGB) beruhen. Wer Sicherheit zu leisten hat, kann dies
unter anderem durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren, durch
Verpfändung von Forderungen oder beweglicher Sachen oder durch
Bestellung von Hypotheken bewirken.
Sicherungsabtretung
ist die zur Sicherung eines Anspruchs vorgenommene Abtretung
einer Forderung an diesen.
Sicherungshypothek.
Eine Hypothek, die in der Regel ohne Mitwirkung des Eigentümers
und Schuldners im Grundbuch als Sicherungshypothek eingetragen wird
(also meist als Zwangshypothek im Rahmen der Zwangsvollstreckung
in ein Grundstück besteht).
Sicherungsübereignung.
Ein Sicherungsgeschäft, das im Gesetz nicht geregelt, aber
gewohnheitsrechtlich anerkannt und im Wirtschaftsleben sehr verbreitet
ist. Der Eigentümer einer beweglichen Sache (Sicherungsgeber)
übereignet diese seinem Gläubiger (Sicherungsnehmer, Sicherungseigentümer)
zur Absicherung einer Geldforderung. In einem gesonderten Sicherungsvertrag
wird festgelegt, dass der Sicherungsnehmer nur bei Eintritt bestimmter
Voraussetzungen (z.B. bei längerem Zahlungsverzug) von seiner
Eigentümerstellung Gebrauch machen und die Sicherungssache
verwerten darf. Sie ist meist auflösend bedingt durch die Rückzahlung
der Forderung vereinbart. Der Sicherungsgeber behält den Besitz
und die Nutzungsmöglichkeit; darin liegt der Vorteil gegenüber
dem Pfandrecht.
Sittenwidrigkeit
bedeutet im Privatrecht, dass ein Rechtsgeschäft gegen die
guten Sitten verstößt. Eine solche Verletzung liegt vor,
wenn das Geschäft gegen das Anstandsgefühl aller „billig
und gerecht Denkenden“ verstößt. Der Begriff der guten
Sitten ist dabei einem ständigen Wandel unterworfen. Sittenwidrige
Rechtsgeschäfte sind nichtig. Wer einem anderen in einer gegen
die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden
zufügt, ist diesem zum Schadensatz verpflichtet.
Sozialhilfe.
Die im Bundessozialhilfegesetz geregelte Sozialhilfe hat die Aufgabe,
deren Empfängern die Führung eines Lebens zu ermöglichen,
das der Würde des Menschen entspricht. Sozialhilfe ist dabei
grundsätzlich als Hilfe zur Selbsthilfe zu verstehen, d.h.
es soll dem Betreffenden ermöglicht werden, künftig ein
Leben zu führen, ohne auf den Sozialhilfebezug angewiesen zu
sein. Sozialhilfe wird als Geld- oder Sachleistung gewährt.
Die Sozialhilfe ist grundsätzlich nachrangig (subsidiär),
ein Anspruch besteht also nicht, wenn der Antragsteller Ansprüche
gegen Dritte, etwa auch andere Sozialleistungsträger hat.
[Index]
Splittingverfahren
bedeutet die steuerliche Zusammenveranlagung von Ehegatten (sowie
bei einem verwitweten Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum,
der dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist,
wenn der Steuerpflichtige und sein verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt
des Todes die Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung erfüllt
haben). Das Splittingverfahren vermeidet bis zu einem bestimmten
Grad die Progression der Einkommensteuertabelle. Die Ermittlung
der Einkommensteuer erfolgt dabei in der Weise, dass die Hälfte
des zu versteuernden Einkommens beider Ehegatten ermittelt, daraus
die Einkommensteuer entnommen und diese sodann verdoppelt wird.
Der Effekt ist um so größer, je unterschiedlicher die
Einkommen der Eheleute sind.
Stammeinlage.
Gesellschaftsanteil an einer GmbH. Alle Stammeinlagen zusammen bilden
das Stammkapital, welches mindestens € 25.000,-- betragen muss.
Stammkapital
nennt man bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung den
Geldbetrag, der bei der Aktiengesellschaft dem Grundkapital entspricht.
Es muss mindestens € 25.000,-- betragen. Die Änderung
des Stammkapitals bedarf einer Satzungsänderung.
StGB
= Strafgesetzbuch.
Streitverkündung.
Eine Partei, die in einem Zivilprozeß für den Fall des
ihr ungünstigen Ausgangs des Rechtsstreits einen Anspruch auf
Schadloshaltung gegen einen Dritten erheben zu können glaubt,
kann bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits
diesem Dritten gerichtlich den Streit verkünden. Zum Zwecke
der Streitverkündung hat die Partei einen Schriftsatz einzureichen,
in dem der Grund der Streitverkündung und die Lage des Rechtsstreits
anzugeben ist. Der Streitverkündete kann dann frei entscheiden,
ob er dem Prozess als Streithelfer („Nebenintervenient“) beitritt
und auf wessen Seite.
Streitwert
ist der in Geld bemessene Wert des Streitgegenstands. Er wird
vom Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt. Er wird der Berechnung
der Gerichts- und Anwaltskosten zugrunde gelegt.
Streupflicht
besteht aufgrund der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für
jeden, der einen Verkehr eröffnet und in der Lage ist, über
die betreffende Sache zu verfügen. Kraft Gesetzes besteht eine
Streupflicht für Gemeinden hinsichtlich der innerhalb der geschlossenen
Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen. Regelmäßig
haben die Gemeinden diese Pflicht hinsichtlich der Gehsteige auf
die Straßenanlieger abgewälzt, die in der Regel für
die eigenen Zuwegungen ohnehin eine Streupflicht haben.
Stiftung
ist im Privatrecht die Widmung einer Vermögensmasse durch den
Stifter zu einem bestimmten Zweck. Durch anschließende staatliche
Genehmigung wird die Stiftung eine juristische Person und erlangt
damit Rechtsfähigkeit. Im öffentlichen Recht wird eine
Stiftung in der Regel durch Gesetz errichtet (z.B. Stiftung Preußischer
Kulturbesitz).
Stille Gesellschaft
ist eine Beteiligung einer Person am Handelsgeschäft eines
anderen mit einer Einlage gegen eine Beteiligung am Gewinn. Sie
hat nur für das Rechtsverhältnis zwischen den beiden Beteiligten
Bedeutung; aus den in seinem Betrieb geschlossenen Handelsgeschäften
wird allein dessen Inhaber berechtigt und verpflichtet, nicht auch
der Stille Gesellschafter.
Stufenklage
ist eine Klage, bei der ein Antrag auf Zahlung oder Herausgabe mit
einem Antrag auf Rechnungslegung, Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses
oder Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verbunden wird.
Bedeutsam ist dabei vor allem, dass die Zahlungsklage nicht, wie
ansonsten immer erforderlich, von Anfang an beziffert sein muss.
Sie kommt häufig im Unterhaltsrecht vor, wenn die Höhe
des geschuldeten Unterhalts von noch nicht gegebenen Auskünften
über das Einkommen der Unterhaltsschuldners abhängt.
StVG
= Straßenverkehrsgesetz.
Surrogation
bedeutet die Ersetzung (z.B. eines Gegenstands eines Vermögens
durch einen Ersatzgegenstand oder durch Geld).
[Index]
T
Tantieme
= Umsatz- oder Gewinnbeteiligung.
Tarifautonomie
bezeichnet die Freiheit der Sozialpartner (Arbeitgeberverbände
und Gewerkschaften), die Tarife für die Arbeitsleistungen durch
vertragliche Verhandlung zu bestimmen. Die Tarifautonomie basiert
auf Art. 9 Abs. 3 GG. Sie umfasst das Recht zum Arbeitskampf mit
Streik und Aussperrung unter Ausschluss staatlichen Eingriffs.
Tarifregister.
Das Tarifregister wird vom Bundesarbeitsministerium geführt.
Dort werden Abschluss, Änderung und Beendigung sowie Allgemeinverbindlicherklärung
von Tarifverträgen eingetragen. Die Einsicht steht jedermann
zu.
Tarifvertrag.
Ein Tarifvertrag kann als privatrechtlicher Vertrag nur zwischen
tariffähigen Parteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden)
geschlossen werden. Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten
der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die Inhalt,
Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche
und betriebsverfassungsrechtliche Fragen regeln. Tarifverträge
bedürfen der Schriftform. Abweichende Vereinbarungen im Einzelarbeitsvertrag
sind nur zulässig, wenn dies der Tarifvertrag gestattet oder
sie den Arbeitnehmer begünstigen (sog. Günstigkeitsprinzip).
Persönliche Geltung (also Tarifbindung) hat der Tarifvertrag
normalerweise nur zwischen den Mitgliedern der Tarifvertragsparteien.
Es kann aber auch seine Allgemeinverbindlichkeit herbeigeführt
werden, die Rechtsnormen des Tarifvertrages wirken dann unmittelbar
und zwingend zwischen den in ihm beschriebenen Tarifgebundenen und
damit wie ein Gesetz – also v.a. auch dann, wenn die Vertragsparteien
hiervon nichts wissen.
Taschenpfändung
bezeichnet die vom Gerichtsvollzieher vorgenommene Pfändung
von Sachen, die der Schuldner in Taschen und Behältnissen mit
sich führt.
Tatbestand
ist im Zivilprozess der Teil des Urteils, in dem knapp und aus sich
heraus verständlich die erhobenen Ansprüche, die gestellten
Anträge sowie die Angriffs- und Verteidigungsmittel wiedergegeben
werden.
Teilungsanordnung
ist eine Anordnung des Erblassers in seinem Testament (oder Erbvertrag)
über die Art und Weise der zwischen seinen Erben stattzufindenden
Erbauseinandersetzung. In einer Teilungsanordnung kann der Erblasser
festlegen, welcher Erbe welchen Nachlassgegenstand bekommen soll;
die Erben können sich nur einvernehmlich über eine derartige
Teilungsanordnung hinwegsetzen.
Teilzahlungskredit
ist ein Kredit, der meist zur Finanzierung des Erwerbs beweglicher
Sachen dient und regelmäßig in gleich hohen Monatsraten
zurückbezahlt werden muss.
Tendenzbetrieb
ist ein Unternehmen oder Betrieb, mit überwiegend politischen,
konfessionellen oder ähnlichen Zwecken (z.B. ein konfessionell
geführtes Krankenhaus). Auf ihn finden die Vorschriften des
Betriebsverfassungsgesetzes nur eingeschränkt Anwendung.
Tenor
ist der Teil eines Urteils, in dem das Ergebnis der Entscheidung
wiedergegeben wird (z. B. "Die Klage wird abgewiesen").
Testament
ist die einseitige, jederzeit widerrufliche Erklärung eines
Erblassers, mit der er Anordnungen für den Fall seines Todes
trifft; es kann unter anderem Erbeinsetzungen, Enterbungen, Vermächtnisse,
Auflagen, Teilungsanordnungen und die Anordnung einer Testamentsvollstreckung
enthalten. Errichtet werden kann ein Testament vor allem eigenhändig
oder vor einem Notar. Ein Testament kann – anders als ein
Erbvertrag jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden; der
Widerruf kann durch neues Testament oder auch durch Widerrufshandlungen,
wie das Vernichten oder Durchstreichen erfolgen. Beim gemeinschaftlichen
Testament hier können Anordnungen, von denen anzunehmen ist,
dass diejenige des einen Ehegatten nicht ohne die des anderen Ehegatten
getroffen worden wäre (sog. wechselbezügliche Anordnungen)
i.d.R. nicht mehr widerrufen werden.
Tierhalter
ist jeder, der ein Tier im eigenen Interesse nicht nur vorübergehend
verwendet; er haftet grundsätzlich nach den Regeln der Gefährdungshaftung,
also auch ohne eigenes Verschulden, für einen vom Tier angerichteten
Schaden. Ausnahmen gelten bei Tieren, die der Erwerbstätigkeit
oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen.
Titel:
Vollstreckungstitel
Tonbandaufnahme.
Beweistechnisch kann eine Tonbandaufnahme in allen Verfahrensordnungen
nach den Regeln des Augenscheins verwertet, also im Prozess angehört
werden, aber nur, wenn die Verwertung nicht gegen ein Beweisverbot
verstößt. Ist eine Tonbandaufnahme mit dem Einverständnis
des Betroffenen angefertigt worden, so ist sie regelmäßig
verwertbar. Beruht sie dagegen auf einem Abhören, das ohne
oder gegen den Willen des Betroffenen erfolgt ist, so gilt für
die Verwertbarkeit folgendes: War das Abhören vom Gesetz ausdrücklich
gestattet – etwa bei einer richterlich genehmigten Telefonüberwachung,
so ist auch die Aufnahme verwertbar. In den übrigen Fällen
entscheidet eine Güterabwägung darüber, ob die Aufzeichnung
gebraucht werden darf: Nur wenn das Rechtsgut, das durch das Abhören
geschützt werden soll, die Vertraulichkeit des Wortes deutlich
überwiegt, war das Abhören rechtmäßig
und es darf eine Verwertung erfolgen. Vergleichbares gilt für
Videoaufzeichnungen.
Trennungsunterhalt.
Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen
den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen
der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Der laufende Unterhalt
ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. Er ist formal
vom nachehelichen Unterhalt zu unterscheiden.
Treu und
Glauben ist ein allgemeiner Grundsatz (Generalklausel), der
in § 242 BGB gesetzlich festgeschrieben ist und im gesamten
Rechtsverkehr Gültigkeit hat. Die Ausgestaltung des Grundsatzes
ist so vielschichtig, dass eine tatbestandsmäßige Beschreibung
nicht möglich ist. Eine nähere Beschreibung wird deshalb
durch Bildung verschiedener Fallgruppen versucht (z.B. Geschäftsgrundlage,
Verwirkung).
Trinkgeld
ist ein für Dienstleistungen in Gaststätten und Hotels
erbrachtes Entgelt, das vom Gast freiwillig geleistet wird. Über
2.400 DM war das Trinkgeld bis zum 31.12.2001 lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig,
seit dem ist es unbeschränkt steuerfrei.
[Index]
U
Umdeutung
bezeichnet die Ersetzung eines gewollten, aber nichtigen Rechtsgeschäfts
durch ein anderes wirksames Rechtsgeschäft, wenn die Geltung
des anderen Geschäfts bei Kenntnis der Nichtigkeit vermutlich
gewollt sein würde, § 140 BGB.
Umgehungsgeschäft
ist ein Rechtsgeschäft, mit dem die Beteiligten einen Zweck
erreichen wollen, den sie wegen eines gesetzlichen Verbots oder
der Folgen eines anderen Geschäfts mit diesem nicht erreichen
können. Sie sind regelmäßig nichtig.
Umkehrschluss
bezeichnet bei der Rechtsanwendung den Schluss von der Verschiedenheit
der Voraussetzungen auf die Verschiedenheit der Rechtsfolgen (als
Gegenteil zur Analogie).
Umwandlung
ist die Veränderung eines Unternehmens in ein anderes Unternehmen
oder eine andere Rechtsform (z.B. Umwandlung einer GmbH in eine
Kommanditgesellschaft); sie ist im Aktiengesetz und im Umwandlungsgesetz
geregelt.
Unabdingbarkeit
bedeutet, dass von zwingenden Rechtsvorschriften nicht abgewichen
werden kann.
Unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort ist gegeben, wenn sich nach einem Unfall
im Straßenverkehr ein Unfallbeteiligter von der Unfallstelle
entfernt, ohne seiner Feststellungspflicht oder seiner Wartepflicht
entsprochen zu haben. Daneben ist dieser Tatbestand aber auch dann
erfüllt, wenn ein Unfallbeteiligter im Falle eines berechtigten
Entfernens von der Unfallstelle die entsprechenden Feststellungen
nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. Ziel
dieses Tatbestand ist es, die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche
aller Geschädigten zu sichern und die Abwehr unbegründeter
Ansprüche zu ermöglichen. Deshalb keine Strafbarkeit,
wenn kein Fremdschaden (der bislang ab ca. € 25,-- bis €
50,-- angenommen wird) entstanden ist.
Die Dauer der Wartepflicht ist eine Frage des Einzelfalls: in der
Regel werden 20 – 30 Minuten genügen. Ausdrücklich sei
darauf hingewiesen, dass das Anbringen eines Zettels an dem Fahrzeug
des Geschädigten mit den entsprechenden Angaben keinesfalls
ausreicht, um der Feststellungs- und Wartepflicht zu genügen.
Ist die Wartefrist vorüber, so darf sich der Unfallbeteiligte
entfernen. Den Unfallbeteiligten, der sich zuvor berechtigt oder
entschuldigt entfernt hat – etwa um einen Verletzten in das nächste
Krankenhaus zu bringen - trifft dann aber die Pflicht, die notwendigen
Feststellungen unverzüglich nachträglich zu ermöglichen.
Dies kann er durch Verständigung des Geschädigten – falls
ihm dieser bekannt ist – oder durch Benachrichtigung der Polizei
tun. Unterbleiben diese nachträglichen Benachrichtigungen,
so hat sich der Fahrer ebenfalls strafbar gemacht.
Eine Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort führt
i.d.R. zum Entzug der Fahrerlaubnis und ermöglicht es
der eigenen Haftpflichtversicherung, bis zu € 5.000,-- Regress
zu nehmen.
Ungerechtfertigte
Bereicherung ist eine Vermögensvermehrung, die ohne rechtfertigenden
Grund eingetreten ist (insbesondere ohne entsprechenden Vertrag);
sie verpflichtet den Bereicherten zur Herausgabe der Erlangten,
notfalls zum Ersatz dessen objektiven Wertes.
Unlauterer
Wettbewerb liegt vor, wenn im geschäftlichen Verkehr zu
Zwecken des Wettbewerbs Handlungen vorgenommen werden, die gegen
die guten Sitten verstoßen. Unlauterer Wettbewerb führt
zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Einzelheiten
enthält das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Unpfändbarkeit.
Aus sozialen Gründen hat der Gesetzgeber angeordnet, dass Gläubiger
in bestimmte Gegenstände keine Zwangsvollstreckung betreiben
können. Darunter fallen u.a. angemessene Kleidungsstücke,
bescheidener Hausrat oder Haustiere. Unpfändbar sind auch bestimmte
Teile des Arbeitseinkommens (siehe auch Lohnpfändung).
Unterhaltspflicht
ist die Pflicht, einer anderen Person Unterhalt zu gewähren.
Sie besteht zwischen Verwandten gerader Linie sowie grundsätzlich
zwischen Ehegatten und setzt die Unterhaltsbedürftigkeit des
Berechtigten sowie Leistungsfähigkeit des Verpflichteten voraus.
Mehrere unterhaltspflichtige Personen werden in einer gesetzlich
genau bestimmten Reihenfolge herangezogen. Grundsätzlich muss
der Unterhalt in Form einer monatlich im voraus zu zahlenden Geldrente
gewährt werden; gegenüber ihren – unverheirateten – Kindern
können die Eltern die Art der Unterhaltsgewährung jedoch
frei bestimmen. Vorrangig vor den Verwandten sind die Ehegatten
verpflichtet, sich und ihre Familie angemessen zu unterhalten; dies
kann bei einem nicht berufstätigen Ehegatten auch durch die
Führung des Haushalts geschehen. Auch nach einer Ehescheidung
kann ein unterhaltsbedürftiger Ehegatte gegen den früheren
Ehegatten noch Unterhaltsansprüche haben.
Unterhaltsvorschuss.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, wer das 12. Lebensjahr noch
nicht vollendet hat und bei einem seiner Elternteile lebt, welcher
ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd
getrennt lebt, und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt
von dem anderen Elternteil oder Waisenbezüge erhält. Einzelheiten
enthält das Unterhaltsvorschussgesetz; zuständig sind
die Jugendämter.
Urheberrecht
ist die Gesamtheit der Vorschriften, die ein individuelles geistiges
Werk (z.B. ein Roman, ein Bauwerk) eines Urhebers schützen.
Das Urheberrecht beinhaltet unter anderem das Verwertungsrecht (Vervielfältigungsrecht,
Aufführungsrecht, etc.) des Urhebers. Eine Verletzung des Urheberrechts
ist strafbar und macht zivilrechtlich schadensersatzpflichtig. Es
erlischt grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Urlaub
ist die bezahlte Arbeitszeit, in der ein Arbeitnehmer nicht arbeiten
muss. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch
auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr; einzelvertraglich oder
durch Tarifvertrag kann auch ein höherer Urlaubsanspruch vereinbart
sein. Der Urlaubsanspruch von Beamten ist gesondert geregelt. Der
Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr gewährt
– und genommen – werden; eine andere entgeltliche Arbeit darf während
des Urlaubs nicht verrichtet werden. Krankheitstage während
des Urlaubs werden auf den Urlaub nicht angerechnet. Besteht das
Arbeitsverhältnis nicht ein volles Kalenderjahr, dann kann
in der Regel für jeden Monat 1/12 des Jahresurlaubs beansprucht
werden.
Urlaubsabgeltung
bedeutet, dass dem Arbeitnehmer der nicht gewährte Urlaub durch
eine Geldleistung ersetzt wird. Das ist für den Mindesturlaub
grundsätzlich verboten, es sei denn, dass der Urlaub wegen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt
werden kann, § 7 Abs. 4 BUrlG.
Urteil
ist eine gerichtliche Entscheidung, die in der Regel aufgrund vorgeschriebener
mündlicher Verhandlung und in besonderer Form ergeht. Im Zivil-
und Arbeitsgerichtsprozess gliedert sich das Urteil in Rubrum (Urteilskopf),
Tenor (Urteilsformel), Tatbestand und Entscheidungsgründe.
Das Urteil wird „im Namen des Volkes“ mündlich verkündet,
ist schriftlich abzufassen und von Amts wegen zuzustellen. Urteile
können meist mit Rechtsmitteln angegriffen werden. Geschieht
dies nicht oder ist der Rechtsmittelzug erschöpft, erwachsen
Urteile in Rechtskraft.
Urteilskopf
(Rubrum). Ein Zivilurteil enthält im Rubrum (Urteilskopf)
die Bezeichnung der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter und der
Prozessbevollmächtigten, die Bezeichnung des Gerichts und der
entscheidenden Richter, sowie den Tag, an dem die mündliche
Verhandlung geschlossen wurde.
[Index]
V
Valutierung
bezeichnet die Wertstellung z.B. von Darlehen.
Verbrauchervertrag.
Der Verbraucherkredit wurde füher im Verbraucherkreditgesetz,
später auch im Abzahlungsgesetz geregelt und findet sich heute
in § 355 BGB wieder. Er beschränkt sich nicht mehr auf
die Regelung von Abzahlungsgeschäften, sondern will den Endverbraucher
bei der Inanspruchnahme von Kreditleistungen schützen. Deshalb
regelt das Gesetz auch die Inanspruchnahme von Darlehen, die
Einräumung von Überziehungskrediten und die Fälle
des finanzierten Abzahlungskaufs. Die wichtigsten Schutzbestimmungen
des Gesetzes sind Schriftformklauseln, Belehrungspflichten und vor
allem ein umfassendes Widerrufsrecht.
Verfallklausel
ist eine Vereinbarung, wonach der Schuldner aller seiner Rechte
aus einem Vertrag verlustig geht, wenn er seine Rechte nicht rechtzeitig
wahrt.
Verfügung
von Todes wegen ist jede Anordnung, die eine Person (Erblasser)
für den Fall ihres Todes trifft und die erst bei dessen Eintritt
wirksam werden soll. Getroffen werden können Verfügungen
von Todeswegen in einem Testament oder in einem Erbvertrag.
Vergleich
ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Streit oder die
Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im
Wege des gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Wird der Vergleich
in einem Zivilprozess geschlossen, ist der Prozessvergleich sowohl
materielles Rechtsgeschäft als auch eine Prozesshandlung, die
zur Beendigung des Prozesses führt.
Verjährung
(Zivilrecht) bedeutet, dass nach einem bestimmten Zeitablauf der
Schuldner das Recht hat, die Leistung zu verweigern. Die regelmäßige
Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Jedoch bestehen für
verschiedene im Gesetz aufgeführte Ansprüche abweichende
Verjährungsfristen. Der Lauf der Frist kann aber gehemmt
werden. So wird etwa durch die Erhebung einer Klage die Verjährungsfrist
gehemmt und beginnt nach rechtskräftigem Abschluss des Gerichtsverfahrens
neu zu laufen.
Verkehrssicherungspflicht
ist die Pflicht, die Allgemeinheit gegenüber Gefahrenquellen
abzusichern. Sie trifft jeden, der eine Gefahrenquelle geschaffen
hat oder den öffentlichen Verkehr auf seinem Grundstück
duldet bzw. dulden muss. Ihre Verletzung (z.B. durch Unterlassen
des Schneeräumens im Winter) kann schadensersatzpflichtig machen.
Verkehrszentralregister.
Neben der Speicherung einer Reihe verwaltungsrechtlicher Vorgänge
dient das Verkehrszentralregister vor allem dazu, Kraftfahrer zu
erkennen, die im Straßenverkehr wiederholt auffällig
werden. Auf diese soll in geeigneter Weise bis hin zum Entzug der
Fahrerlaubnis im Verwaltungsweg eingewirkt werden können.
Jedem einzutragenden Verstoß wird eine bestimmte Anzahl von
Punkten zugerechnet. Erreicht ein Kraftfahrer 9 Punkte, so wird
er erstmals nachdrücklich ermahnt, künftig vorschriftsmäßig
zu fahren. Erreicht er 14 Punkte, so muss er gegebenenfalls mit
einer Wiederholung der theoretischen und praktischen Fahrprüfung
rechnen; erreicht er innerhalb von 2 Jahren 18 Punkte, so wird ihm
die Fahrerlaubnis in der Regel im Verwaltungsrechtsweg entzogen.
Eintragungen im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf bestimmter
Fristen getilgt, die mit dem Tag der Entscheidung beginnen, bei
Ordnungswidrigkeiten z.B. nach 2 Jahren, sofern keine weitere Eintragung
erfolgte, andernfalls nach 5 Jahren (Ausnahme: Alkohol-OWI). Eintragungen
im Register, die getilgt oder tilgungsreif sind, dürfen nicht
mehr verwertet werden.
Gegen Zahlung einer Gebühr kann jedermann Auskunft über
die ihn selbst betreffenden Vorgänge des Zentralregisters erhalten.
Verletzung
der Unterhaltspflicht. Eine vorsätzliche Verletzung zivilrechtlich
gebotener Unterhaltspflichten führt dann, wenn dadurch der
Lebensbedarf des Berechtigten gefährdet ist, auch zur Strafbarkeit
(§ 170 b StGB).
Vermächtnis
ist eine Anordnung in einem Testament oder Erbvertrag, durch
die der Erblasser dem Bedachten (=Vermächtnisnehmer) einen
oder mehrere einzelne Gegenstände oder einen bestimmten Geldbetrag
zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen. Durch ein Vermächtnis
erhält der Bedachte lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch
auf Übertragung des vermachten Gegenstandes (oder Zahlung der
zugedachten Geldsumme) gegenüber dem oder den Erben.
Versäumnisurteil
ist im Zivilprozess ein Urteil, das gegen eine nicht erschienene
Partei wegen ihrer Säumnis ergeht. Gegen ein Versäumnisurteil
ist als Rechtsbehelf der Einspruch statthaft. Wird der Einspruch
wegen erneuter Säumnis durch ein sogenanntes zweites Versäumnisurteil
verworfen, kann dieses Versäumnisurteil mit dem Einspruch nicht
mehr angefochten werden; ausnahmsweise kann es mit der Berufung
angefochten werden, wenn die Säumnisvoraussetzung nicht vorlag.
Verschulden
bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo). Bereits mit dem
Eintritt in Vertragsverhandlungen entsteht zwischen den Beteiligten
ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, bei dessen Verletzung
(etwa durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Umstände)
der Betreffende auf Schadenersatz haftet § 311 Abs. 2 BGB).
Versendungskauf
ist ein Kauf, bei dem der Verkäufer die Kaufsache auf Verlangen
des Käufers an einen anderen Ort als den eigentlichen Leistungsort
versendet. Ab der Übergabe der Kaufsache an den Transporteur
trägt dann der Käufer das Risiko einer Beschädigung
oder eines Verlusts der Sache; er muss dann trotzdem den vollen
Kaufpreis an den Verkäufer bezahlen.
Versorgungsausgleich:
siehe Ehescheidung.
Verstrickung
bezeichnet die Rechtsfolge einer Pfändung. Über den
gepfändeten Gegenstand darf der Schuldner bei Strafandrohung
(Verstrickungsbruch) nicht mehr der verfügen.
Vertrag
ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das durch Antrag und Annahme
zustande kommt. Verträge können einseitig verpflichtend
(z.B. eine Schenkung), unvollständig zweiseitig verpflichtend
(z.B. ein Auftrag) oder vollkommen zweiseitig verpflichtend sein
(gegenseitiger Vertrag, wie z.B. ein Kaufvertrag).
Vertragsstrafe
ist eine Leistung, die der Schuldner dem Gläubiger für
den Fall verspricht, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht
in gehöriger Weise, insbesondere nicht innerhalb bestimmter
Fristen erfüllt.
Vertrag zugunsten
Dritter. Nach § 328 ff. BGB können die Parteien eines
Vertrages auch vereinbaren, dass der Schuldner (Versprechender)
die Leistung an einen vom Gläubiger (Versprechensempfänger)
zu benennenden Dritten zu erbringen hat. Beim echten Vertrag zugunsten
Dritter erwirbt dabei der Dritte einen eigenen Anspruch gegen den
Versprechenden, kann also selbst die Leistung an sich verlangen.
Beim unechten Vertrag zugunsten Dritter wird der Versprechende lediglich
ermächtigt, mit schuldbefreiender Wirkung an den Dritten zu
leisten.
Vertretung
ohne Vertretungsmacht liegt vor, wenn jemand im Namen eines
anderen handelt, ohne Vollmacht zu haben. Schließt jemand
ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen ein Vertrag, so hängt
die Wirksamkeit des Vertrags für und gegen den Vertretenen
von dessen Genehmigung ab. Bei einseitigen Rechtsgeschäften
(z. B. Kündigung) ist Vertretung ohne Vertretungsmacht unzulässig.
Der Vertreter ohne Vertretungsmacht haftet dem Vertragspartner auf
den Erfüllungsschaden, wenn der Vertretene das Geschäft
nicht genehmigt.
Verwarnung
mit Strafvorbehalt. Hat jemand eine Geldstrafe von bis zu 180
Tagessätzen verwirkt, so kann das Gericht ihn neben dem Schuldspruch
verwarnen, die Strafe bestimmen und die Verurteilung zu dieser Strafe
nur vorbehalten, wenn zu erwarten ist, dass der Täter künftig
auch ohne Verurteilung zu Strafe keine Straftaten mehr begehen wird
oder wenn eine Gesamtwürdigung der Tat und der Persönlichkeit
des Täters besondere Umstände ergibt, nach denen es angezeigt
ist, ihn von der Verurteilung zu Strafe zu verschonen, und die Verteidigung
der Rechtsordnung die Verurteilung zu Strafe nicht gebietet. Die
vorbehaltene Strafe kann später verhängt werden, wenn
die unterstellten Voraussetzungen nicht oder nicht mehr gegeben
sind (wie bei Bwährungsstrafen).
Verwirkung
ist eine – seltene - sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben
ergebende Beschränkung eines Rechts dahingehend, dass das Recht
nicht mehr geltend gemacht werden darf. Verwirkung tritt ein, wenn
der Berechtigte das Recht über lange Zeit hinweg nicht geltend
gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem Gesamtverhalten
des Rechtsinhabers sich darauf berechtigterweise darauf einrichtete,
dass das Recht auch in Zukunft nicht mehr ausgeübt werde.
Verzug.
Gemäß § 286 Abs. 3 S. 1 BGB n.F. kommt der Schuldner
einer Geldforderung automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb
von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet. Handelt es sich bei
dem Schuldner jedoch um einen Verbraucher i.S. des § 13 BGB,
gilt dies gemäß § 286 Abs. 3 S. 1 BGB 2. Halbsatz
nur, wenn er in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hierauf besonders
hingewiesen worden ist.
Videoaufzeichnung:
siehe Tonbandaufnahme.
VOB ist
Abkürzung für die Verdingungsordnung für Bauleistungen.
Sie regelt die vertragsmäßige Abwicklung von Bauaufträge,
wenn die Vertragspartner ihre Geltung ausdrücklich vereinbart
haben, wobei die öffentlichen Auftraggeber zur Anwendung der
VOB verpflichtet sind.
Vollmacht
ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Sie
kann als sogenannte Innenvollmacht dem Bevollmächtigten gegenüber
erklärt werden; möglich ist aber auch eine Außenvollmacht,
bei der die Erteilung dem Dritten gegenüber erklärt wird.
Die Vollmacht ist nicht formgebunden und kann jederzeit widerrufen
wird.
Vollstreckbare
Ausfertigung ist die mit einer Vollstreckungsklausel versehene Ausfertigung
eines Urteils oder eines sonstigen Vollstreckungstitels. Sie wird
entweder vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (insbesondere
bei einfachen Klauseln), vom Rechtspfleger (bei qualifizierten Klauseln)
oder vom Notar (bei notariellen Urkunden) erteilt.
Vollstreckbare
Urkunde ist eine Urkunde, die von einem deutschen Gericht oder
Notar aufgenommen wurde und in der sich der Schuldner der sofortigen
Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Sie stellt einen Vollstrekkungstitel
dar und kann nur errichtet werden, wenn Zahlung von Geld oder Leistung
einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen oder Wertpapiere verlangt
werden kann.
Vollstreckbarkeit
bedeutet, dass ein Titel geeignet ist, aus ihm die Zwangsvollstreckung
zu betreiben. Die Vollstreckbarkeit ist Voraussetzung für die
Erteilung der Vollstreckungsklausel. Urteile sind mit Eintritt der
Rechtskraft endgültig vollstreckbar. Sie werden jedoch regelmäßig
schon vorher für vorläufig vollstreckbar erklärt,
i.d.R. jedoch nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers.
[Index]
Vollstreckungsabwehrklage
(=Vollstreckungsgegenklage) ist eine Klage, durch die der Schuldner
Einwendungen gegen den im Urteil festgestellten Anspruch geltend
macht. Sie ist beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu erheben.
Die Vollstreckungsabwehrklage hat zum Ziel, die Vollstreckbarkeit
des Urteils zu beseitigen. Da nicht das Urteil selbst angegriffen
werden soll, können auch nur Umstände geltend gemacht
werden, die in dem Urteilsverfahren nicht mehr berücksichtigt
werden konnten. So kann beispielsweise die Zahlung der nach dem
Urteil geschuldeten Summe nur dann berücksichtigt werden, wenn
die Zahlung nach Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgte.
Vollstreckungsklausel
ist notwendiger Bestandteil der vollstreckbaren Ausfertigung. Sie
lautet: „Vorstehende Ausfertigung wird dem (es folgt Bezeichnung
der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.“ Sie wird
vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, vom Rechtspfleger oder
vom Notar erteilt (vollstreckbare Ausfertigung).
Vollstreckungsschutz
bedeutet, dass die an sich gegebenen Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung
im Interesse des Schuldners und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
(wie besondere Härte, Entstehen unersetzbarer Nachteile) ausgeschlossen
oder eingeschränkt werden. So kann etwa bereits das Prozessgericht
im vorläufig vollstreckbaren Urteil aussprechen, dass der Schuldner
durch Sicherheitsleistung die Vollstrekkung abwehren darf.
Vollstreckungstitel
sind Entscheidungen und beurkundete Erklärungen, aus denen
aufgrund gesetzlicher Regelung die Zwangsvollstreckung betrieben
werden kann. Sie sind Voraussetzung für jede Zwangsvollstrekkung.
Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind Endurteile, gerichtliche
Vergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse und vollstreckbare
Urkunden.
Vorerbe
ist derjenige, der bei der (testamentarischen oder erbvertraglichen)
Anordnung einer Vor- und Nacherbfolge den Erblasser als erster Erbe
beerbt; ihm folgt der Nacherbe als zweiter Erbe des Erblassers zu
einem späteren Zeitpunkt, dem Eintritt des Nacherbfalls (meist
der Tod der Vorerben), zeitlich nach. Zum Schutze des Nacherben
unterliegt der Vorerbe im Hinblick auf den Nachlass bestimmten Beschränkungen.
Bei Eintritt des Nacherbfalls muss er den Nachlass an den Nacherben
herausgeben.
Vorkaufsrecht
ist das Recht, in einen Kaufvertrag anstelle des vom Verkäufer
vorgesehenen Erwerbers zu den dort genannten Bedingungen einzutreten.
Es kann rein schuldrechtlich vereinbart werden, aber auch als Grundstücksrecht
bestehen. Von erheblicher Bedeutung sind die gesetzlichen Vorkaufsrechte
der Städte und Gemeinden nach § 24 Baugesetzbuch.
Vormerkung
ist ein Mittel zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung einer
Rechtsänderung im Grundbuch. Sie wird im Grundbuch vermerkt
und hat zur Folge, dass spätere Verfügungen über
das vorgemerkte Recht dem Geschützten gegenüber nicht
wirksam sind (Sicherung des Rangs). Herausragende Bedeutung hat
die Vormerkung beim Grundstückskauf (Auflassungsvormerkung):
weil erst mit ihrer Eintragung der Eigentumserwerb durch den Käufer
endgültig gesichert ist, wird in der Regel die Kaufpreisfälligkeit
davon abhängig gemacht. Andernfalls könnte der Verkäufer
das Grundstück ein 2. mal verkaufen und der dortige Käufer
könnte als Erster ins Grundbuch eingetragen werden – und wäre
dann (bei Gutgläubigkeit) Eigentümer.
Vorpfändung
ist eine private Vollstreckungsmaßnahme des Gläubigers,
die bei der Vollstreckung in Forderungen oder sonstige Rechte vorgesehen
ist. Dabei kann der Gläubiger den Drittschuldner und den Schuldner
von der bevorstehenden Pfändung benachrichtigen lassen. Diese
Benachrichtigung hat die Wirkung eines Arrestes, so dass bereits
ab diesem Zeitpunkt rangwahrend Verstrickung und Pfandrecht entstehen.
Erforderlich hierfür ist jedoch, dass die Pfändung dann
innerhalb eines Monats durchgeführt wird; zur Frist- und Rangwahrung
muss andernfalls eine weitere Vorpfändung ausgebracht werden.
[Index]
W
Wechselbezügliches
Testament ist ein Testament, bei dem mindestens ein Ehegatte
seine Verfügung nur mit Rücksicht auf die Verfügung
des anderen macht. Die Verfügung soll also mit dieser stehen
und fallen und kann deshalb einseitig oder alleine nicht mehr geändert
werden.
Wegeunfall
siehe Arbeitsunfall.
WEG =
Wohnungseigentumsgesetz.
Wegfall (oder
Störung) der Geschäftsgrundlage berechtigt den Schuldner
zur Vertragsanpassung, § 313 I BGB. Sie ist gegeben, wenn sich
die beim Abschluss des Rechtsgeschäfts bestehenden wirtschaftlichen
oder tatsächlichen Verhältnisse in unvorhersehbarer Weise
ändern. Aber nicht jede Änderung des vorhersehbaren Verlaufs
und dessen Fehleinschätzung berechtigen den Schuldner zur Leistungsverweigerung.
Deshalb wird nur in wenigen Ausnahmefällen (unter Heranziehung
des des Grundsatzes von Treu und Glauben) eine Korrektur der eingegangenen
vertraglichen Verpflichtungen vorgenommen. Ist eine Anpassung nicht
möglich oder nicht zumutbar, besteht ein Recht zum Rücktritt
oder zur Vertragskündigung, § 313 III BGB.
Weisungsrecht
bezeichnet die Kompetenz, allgemein oder im Einzelfall Weisungen
zu erteilen. Ein Weisungsrecht haben insbesondere übergeordnete
gegenüber nachgeordneten Behörden sowie Arbeitgeber gegenüber
Arbeitnehmern im Rahmen der geschlossenen Arbeitsverträge.
Werklieferungsvertrag.
Bei einem Werklieferungsvertrag verpflichtet sich der Unternehmer,
ein Werk aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff herzustellen.
Auf einen derartigen Vertrag findet bei vertretbaren Sachen vor
allem Kaufvertragsrecht Anwendung, bei unvertretbaren Sachen vor
allem Werkvertragsrecht, § 651 BGB.
Werkvertrag
ist ein Vertrag, bei dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines
bestimmten Werkes (z.B. zur Durchführung von Reparaturarbeiten)
und der Besteller zur Zahlung einer Vergütung (des Werklohns)
verpflichtet. Wird das Werk nicht mangelfrei hergestellt, kann der
Besteller Nacherfüllung, unter Umständen auch Aufwendungsersatz
nach Ersatzvornahme, den Rücktritt, eine Minderung oder Schadenersatz
verlangen (§ 634 BGB). Kraft Gesetzes steht dem Unternehmer
ein besonderes Pfandrecht am Werk zu.
Wertsicherungsklausel.
Vertragliche Koppelung der Höhe einer Geldschuld an eine bestimmte
Bezugsgröße (meist Lebenshaltungsindex). Im Gegensatz
zum früheren Rechtszustand nicht mehr genehmigungspflichtig.
Wettbewerbsverbot
(nachvertragliches) ist eine Vertragsklausel, wonach der
Arbeitnehmer, der Handelsvertreter oder der Dienstverpflichtete
auch nach Beendigung seines Arbeits-, Dienst- oder Handelsvertreterverhältnisses
nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden darf.
Das Wettbewerbsverbot ist nur für eine Dauer von maximal 2
Jahren nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers etc. und nur gegen
eine angemessene finanzielle Entschädigung (sog. Karenzentschädigung)
zulässig, welche mindestens 50 % der gesamten zuletzt bezogenen
Vergütungen umfassen muss.
Widerklage
ist eine vom Beklagten im selben Verfahren gegen den Kläger
erhobene Klage. Sie ist eine selbständige Klage, die aber eine
rechtshängige Hauptklage voraussetzt. Für die Widerklage
das Gericht der Hauptklage nur zuständig, wenn zwischen den
beiden Klagen ein prozessualer Zusammenhang besteht.
Widmung
ist ein staatlicher Rechtsakt, mit dem die Zweckbestimmung einer
öffentlichen Sache (z. B. einer Straße) festgelegt wird.
Wiedereinsetzung
in den vorigen Stand: Wenn im Prozess Fristen versäumt
worden sind, kann durch eine gerichtliche Entscheidung die Wirkung
dieser Säumnis wieder beseitigt werden. Wird durch Urteil oder
Beschluss Wiedereinsetzung gewährt, gilt die vorgenommene Prozesshandlung
als nicht verspätet. Sie setzt regelmäßig einen
binnen 2 Wochen zu stellenden und an bestimmte Formen gebundenen
Antrag voraus und wird nur dann gewährt, wenn die Partei ohne
Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten (siehe auch Notfrist).
Willenserklärung.
Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts.
Sie ist die Äußerung eines auf die Herbeiführung
einer bestimmten Rechtswirkung gerichteten Willens. Eine gesetzliche
Definition der Willenserklärung fehlt. Der äußere
Tatbestand (das Erklärte) wird durch Auslegung aus der Sicht
eines objektiven Betrachters (des Empfängers) ermittelt. Der
innere Tatbestand (das Gewollte) untergliedert sich wiederum in
den Handlungswillen, das Erklärungsbewusstsein und den Geschäftswillen
(häufig auch Rechtsbindungswillen genannt). Handlungswille
liegt vor, wenn der Erklärende weiß, dass er irgend etwas
tut. Erklärungsbewusstsein setzt voraus, dass der Erklärende
weiß, dass er irgend etwas Rechtserhebliches tut. Der Geschäftswille
umfasst schließlich dann das konkrete Rechtsgeschäft.
Willenserklärungen können empfangsbedürftig (z.B.
Kündigung) oder nicht empfangsbedürftig (z.B. Testament)
sein. Nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen werden
mit Abgabe, empfangsbedürftige erst mit Zugang beim Empfänger
wirksam. Willenserklärungen können auch oder stillschweigend
durch schlüssiges Verhalten („konkludent“) z.B. etwa durch
Nicken auf einen Antrag hin abgegeben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen
sind sie anfechtbar (Anfechtung), so etwa bei Irrtum, Drohung
oder Täuschung.
Wohnungseigentum
stellt eine Ausnahme zu dem Grundsatz dar, dass an wesentlichen
Bestandteilen keine Sonderrechte begründet werden können.
Nach § 1 WEG ist Wohnungseigentum das Sondereigentum an einer
Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftlichen
Eigentum, zu dem es gehört. So stehen etwa die Wohnräume
(Beispiel: Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Gang und Bad) im
Sondereigentum des Wohnungseigentümers; das Grundstück
und die gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten (etwa Treppenhaus,
Waschküche) stehen dagegen im Miteigentum aller Wohnungseigentümer.
Die gleiche Regelung gilt auch für nicht zu Wohnzwecken dienende
Räume und wird dann „Teileigentum“ genannt
Wucher ist
im Zivilrecht ein Unterfall der Sittenwidrigkeit. Ein wucherisches
Rechtsgeschäft ist stets nichtig. Wucher liegt vor, wenn jemand
die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen
oder die erhebliche Willensschwäche ausnützt, um sich
Vermögensvorteile versprechen zu lassen, die in einem auffälligen
Missverhältnis zu seiner eigenen Leistung stehen.
[Index]
XYZ
Zession
siehe Abtretung.
Zeuge
ist eine Person, die über wahrgenommene Tatsachen berichten
soll. Für die Zeugeneigenschaft genügt es, dass die betreffende
Person eine verständliche Aussage machen kann, so dass auch
Kinder und Geisteskranke als Zeugen in Betracht kommen. Ein vom
Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladener Zeuge ist grundsätzlich
zum Erscheinen, zur Aussage und (bei gerichtlicher Anordnung) zur
Eidesleistung verpflichtet. Von der Pflicht zur Aussage und zur
Eidesleistung sieht jedoch das Zeugnisverweigerungsrecht in allen
Fällen naher Verwandtschaft sowie bei möglicher Selbstbelastung
Ausnahmen vor. Die Aussage eines Zeugen muss vollständig und
wahrheitsgemäß sein andernfalls ist sie strafbare Falschaussage
oder gar Meineid.
Zeugnisverweigerungsrecht.
Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben einmal zahlreiche Angehörige
(Ehegatten, Verlobte, Verwandte in gerader Linie, Verwandte in der
Seitenlinie bis zum 3. Grad und teilweise auch Verschwägerte),
zum anderen diejenigen, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis
besteht, wie Ärzte, Journalisten oder Rechtsanwälte. Letztere
können jedoch von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden
werden; damit entfällt auch ihr Zeugnisverweigerungsrecht.
Mit dem Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige will
der Gesetzgeber den Konflikt vermeiden, dass sich ein Zeuge entweder
durch eine Falschaussage strafbar macht oder durch eine wahrheitsgemäße
Aussage seinen Angehörigen (oder seinen gesetzlich geschützten
Patienten oder Mandanten) belastet.
ZPO =
Zivilprozessordnung.
Zugewinn
ist der Geldbetrag, um den der Wert des Vermögens eines Ehegatten
bei Beendigung der Ehe der Wert des Vermögens des Ehegatten
zur Zeit der Eheschließung übersteigt (siehe auch Zugewinnausgleich).
Zugewinnausgleich.
Bei Beendigung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft
muss der während der Ehe von den Eheleuten erzielte jeweilige
Zugewinn gegenseitig ausgeglichen werden. Bei Beendigung der Ehe
durch den Tod eines Ehegatten geschieht dieser Ausgleich durch pauschale
Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des überlebenden Ehegatten
(in der Regel durch ¼), wenn dieser Erbe geworden ist oder
ein Vermächtnis erhalten hat. Bei Beendigung einer Ehe durch
Scheidung erhält der Ehegatte, der den geringeren Zugewinn
erzielt hat, einen Anspruch gegen den anderen Ehegatten auf Auszahlung
der Hälfte der Differenz der von beiden erzielten Zugewinn-Beträge.
Zugewinngemeinschaft
ist der gesetzliche Güterstand, der stets dann gilt, wenn
nicht die Ehegatten in einem notariellen Ehevertrag einen anderen
Güterstand vereinbart haben. Sowohl das bei der Eheschließung
vorhandene, als auch das während der Ehe erworbene Vermögen
beider Ehegatten bleiben getrennt und werden grundsätzlich
von jedem Ehegatten selbständig verwaltet. Auch der von einem
Ehegatten während der Ehe erwirtschaftete Gewinn (Zugewinn)
bleibt in dessen Vermögen, muss aber bei Beendigung der Ehe
ausgeglichen werden (Zugewinnausgleich).
Zusicherung
einer Eigenschaft liegt dann vor, wenn der Verkäufer durch
eine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung, die
Vertragsinhalt geworden ist, dem Käufer zu erkennen gibt, dass
er für den Bestand der betreffenden Eigenschaft an der Kaufsache
einstehen will. Der Verkäufer haftet dann verschuldensunabhängig
dafür, dass die Sache zur Zeit des Übergangs der Gefahr
die zugesicherte Eigenschaft hat. Fehlt der verkauften Sache zur
Zeit des Kaufs diese zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer
Wandelung oder Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung
verlangen.
Zustimmung
ist die Einverständniserklärung zu einem Rechtsgeschäft,
das ein anderer vorgenommen hat. Dabei wird die vorherige Zustimmung
Einwilligung, die nachher erteilte Genehmigung genannt. Die Zustimmung
führt zur Wirksamkeit des (schuldrechtlichen oder dinglichen)
Rechtsgeschäfts.
Zwangshypothek
ist eine Sicherungshypothek, die bei der Zwangsvollstreckung in
ein Grundstück auf Antrag des Gläubigers ins Grundbuch
eingetragen wird. Ihr Wert muss € 750,-- übersteigen.
Sie führt nur zu einer Sicherung des Gläubigers (anders
als bei der Zwangsversteigerung oder der Zwangsverwaltung).
Zwangsversteigerung
ist eine der drei Möglichkeiten, die Zwangsvollstreckung in
Grundstücke (oder Schiffe, Schiffsbauwerke und Luftfahrzeuge)
zu betreiben. Das Verfahren ist im ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz)
geregelt. Es wird durch das Amtsgericht durchgeführt. Dabei
wird in einem Versteigerungstermin das Grundstück versteigert.
Der Ersteher erwirbt durch den Zuschlagsbeschluss des Gerichts Eigentum
an dem Grundstück. Der Erlös wird im Verteilungsverfahren
an die Gläubiger verteilt.
Zwangsverwaltung
ist neben der Zwangsversteigerung und der Zwangshypothek die dritte
Art der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück. Das Verfahren
ist im Zwangsversteigerungsgesetz geregelt und ähnelt dem der
Zwangsversteigerung. Jedoch wird hier nicht das Grundstück
veräußert, sondern die Befriedigung des Gläubigers
wird aus den laufenden Erträgen des Grundstücks (i.d.R.
Mieteinnahmen) erreicht. Zu diesem Zweck wird das Grundstück
von einem vom Gericht bestellten Zwangsverwalter bewirtschaftet.
Zwangsvollstreckung.
Im Zwangsvollstreckungsverfahren werden titulierte Ansprüche
der Parteien durch staatlichen Zwang durchgesetzt. Das Verfahren
ist vornehmlich in der ZPO geregelt. Als staatliche Organe werden
in der Zwangsvollstreckung der Gerichtsvollzieher, das Vollstreckungsgericht,
das Prozessgericht und das Grundbuchamt tätig. Allgemeine Voraussetzung
für eine Zwangsvollstrekkung sind immer das Bestehen eines
Vollstreckungstitels (in der Regel ein Urteil), einer Vollstreckungsklausel
und die Zustellung von beidem. Die Vollstreckung endet, wenn der
Gläubiger hinsichtlich seines Anspruchs und der Kosten der
Zwangsvollstreckung vollständig befriedigt ist.
Zwingendes
Recht kann von den Vertragsparteien nicht abgeändert werden.
Dagegen steht das nachgiebige (dispositive) Recht zur freien Disposition
der Betroffenen.
[Index]
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