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Familienrecht

Einführung ins Ehe- und Familienrecht

Sowohl für den Fall der Trennung, als auch für den Fall der Scheidung empfiehlt sich in jedem Falle die Inanspruchnahme anwaltschaftlicher Beratung. Durch eine frühzeitige anwaltschaftliche Beratung, die sich oft sogar vor Herbeiführung der Trennung als sachdienlich erweist, können bereits früh wichtige Entscheidungshilfen gegeben und Weichen gestellt werden. Beraten wird hier auch über Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Leistungen der Unterhaltsvorschusskasse oder zum Thema Verfahrenskostenhilfe.

Darüber hinaus können bei rechtzeitiger Inanspruchnahme anwaltschaftlicher Beratung notwendige Unterlagen, speziell Einkommensnachweise und sonstige Belege beschafft werden, ohne dass es später der langwierigen Durchsetzung von Auskunftsansprüchen bedarf. Die rechtzeitige Inanspruchnahme anwaltschaftlicher Hilfe ist insbesondere bei Unterhaltsansprüchen deshalb erforderlich, weil Unterhalt erst ab erstmaliger Einforderung geltend gemacht werden kann. Hierzu bedarf es einer nachzuweisenden ordnungsgemäßen In-Verzug-Setzung des Unterhaltsschuldners.

Die Kosten für eine solche anwaltschaftliche Beratung im ersten Beratungsgespräch betragen bei uns maximal € 200,00 zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer (derzeit 19 %), also derzeit maximal € 238,00.

Böckenhoff & Kollegen

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