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Kanzlei

Rechtsanwalt Geerd Böckenhoff

Fachanwalt für Erbrecht - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Böckenhoff ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Erb- und Arbeitsrechtes sowie bei Testamentsvollstreckungen. Er betreut Sie umfassend, engagiert und fachkundig. Besonders am Anfang eines Mandats nimmt er sich viel Zeit, um Ihren Fall im persönlichen Gespräch zu besprechen.

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Mannheim
  • Nach der Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 1984 ist RA Böckenhoff als Sozius einer zivilrechtlichen Kanzlei tätig mit den Tätigkeitsschwerpunkten Zivil- und Vertragsrecht und das Familienrecht; ferner ist er als Notarvertreter tätig
  • 1991 Gründung der heutigen Kanzlei
  • Seit 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Seit 2006 auch Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Böckenhoff ist spezialisiert auf die Bereiche Arbeitsrecht und Erbrecht, auf das private Baurecht, auf Familienrecht sowie auf das gesamte Spektrum der Vertragsgestaltung einschließlich des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Vertragserstellung oder -Prüfung wird üblicherweise auf Stundenhonorarbasis erbracht. Sein aktuelles Stundenhonorar beträgt € 350,-- zzgl. Umsatzsteuer.

Rechtsanwalt Böckenhoff ist verheiratet und hat 2 erwachsene Töchter und 2 Enkelinnen. Sein Hobby ist seit über 25 Jahren das Motorrad fahren; am liebsten ist er dabei mit seiner BMW 1250 GS Adventure in den Alpen als Tourguide unterwegs. Er ist ferner Mitglied der Schlaraffia Orbaha Chattensis (279).

Persönliche E-Mail (keine Abfrage bei Abwesenheit): rechtsanwalt(at)boeckenhoff.de

Rechtsanwälte Böckenhoff & Kollegen
Bleichgartenstraße 6 - 8
63607 Wächtersbach
+49 6053 6170 - 70