Entsprechende Nachweise sind bei jeder Vorsprache in unserer Kanzlei mitzubringen und vorzuzeigen:
- Digitaler Impfnachweises bzw. Impfausweises,
- Negativer Test in Form des Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden)
oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) sowie - Schriftliches Dokument über die Genesung, welche mindestens 28 Tage
und höchstens 6 Monate zurückliegt
Auch die persönliche Übergabe von Dokumenten bitten wir telefonisch anzukündigen. Notwendige Informationen, die keiner persönlichen Vorsprache bedürfen, können jederzeit per E-Mail, Fax, Post oder durch Einwurf in unseren Kanzleibriefkasten übermittelt werden.
Bei Anzeichen einer Erkältung (Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Fieber ab 38 °C) bitten wir, in jedem Fall von einem Zutritt unserer Kanzlei Abstand zu nehmen.
Wir bitten ferner, bei jedem Betreten unserer Kanzleiräume die Hände zu desinfizieren und eine medizinische Mund-/Nasenbedeckung zu tragen – bis zur Aufforderung, dass diese abgenommen werden kann.
Lassen Sie uns alle mithelfen, dass wir gesund bleiben!
Vielen Dank!